Drei Angebote sind das Minimum

Wohnungseigentümerversammlung

Was das in der konkreten Gemeinschaft ist und wie sich somit die einzelnen Tagesordnungspunkte zusammensetzen, entscheidet der Verwalter. Er ist es auch, der die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten hat. Er muss durch Informationen in der Einladung und auch in der Versammlung die einzelnen Eigentümer so informieren, dass sich diese eine Meinung bilden können und ein Beschluss zustande kommt.

Je umfangreicher das Beschlussthema und je höher die damit verbundenen Kosten sind, desto mehr Informationen sind erforderlich. Sollten diese nicht ausreichen, besteht die Gefahr, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Ve...


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