nd-aktuell.de / 16.08.2017 / Ratgeber / Seite 27

Versicherungsschutz bei Gewitterschäden - wer zahlt?

Verbraucherzentrale Brandenburg informiert

Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der vzb

Durch Unwetter können an Häusern, Wohnungseinrichtung und Autos hohe Schäden entstehen. Für einige Schäden kommen zum Beispiel Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung auf. Doch es gibt auch einige Ausnahmen.

Wohngebäudeversicherung unerlässlich für Hausbesitzer

Für Sturmschäden am Haus - ab mindestens Windstärke acht - zahlt die Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für abgedeckte Dächer oder Schäden durch umgeknickte Bäume. Auch Gartenhäuser oder Garagen auf dem gleichen Grundstück sind versichert, sofern sie in der Versicherungspolice angegeben sind. Grundsätzlich wird allen Hausbesitzern der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung empfohlen, sofern die finanzierende Bank dies nicht sowieso schon vorschreibt.

Zusätzliche Elementarschadenversicherung empfohlen

Gibt es keinen Sturm, sondern nur Starkregen, springt die Wohngebäudeversicherung nicht ein. Bei Überschwemmungsschäden durch Starkregen hilft meist die Elementarschadenversicherung, die man als Ergänzung zur Gebäude- und zur Hausratversicherung abschließen kann. Leider bekommen Hausbesitzer in bestimmten Risikogebieten oft keinen bezahlbaren Vertrag, obwohl ein solcher Versicherungsschutz gerade für diese Personengruppe besonders empfehlenswert ist.

Viele Hauseigentümer in Brandenburg haben als Versicherungsschutz noch eine alte DDR-Police. Damit sind sie gut versichert, denn darin sind auch Überschwemmungsschäden ent- halten. Wer einen solchen Altvertrag hat, sollte ihn keinesfalls kündigen.

Hausratversicherung hilft bei Schäden am Mobiliar

Die Hausratversicherung kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf, zum Beispiel, wenn der Sturm ein Dach abgedeckt und der eindringende Regen die Einrichtung beschädigt hat. Wenn man einfach nur vergessen hat, die Fenster zu schließen und ein Regenguss die Möbel beschädigte, gibt es kein Geld. Bei sogenannten Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ist die Lage etwas komplizierter. Sie sind nicht in jedem Vertrag versichert, können aber eingeschlossen werden.

Kfz-Teilkasko kommt für viele Unwetterschäden auf

Die Teilkaskoversicherung ist für viele Autohalter empfehlenswert, da sie eine große Bandbreite an Unwetterschäden abdeckt. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Bei reinen Sturmschäden ist mindestens Windstärke acht Voraussetzung für die Schadensbegleichung. Das gilt auch dann, wenn durch herumfliegende Gegenstände das Auto beschädigt wird.

Wer eine Vollkaskoversicherung hat, bekommt auch windbedingte Schäden ersetzt, die unter Windstärke acht entstanden sind.

Was tun bei Unwetterschäden?

Betroffene sollten Schäden immer unverzüglich der Versicherung melden. Außerdem sollten Sie die Schäden dokumentieren, Fotos machen und gegebenenfalls Daten von Zeugen aufnehmen. Beschädigte Gegenstände sollten vorerst sichergestellt werden für den Fall, dass der Versicherer diese begutachten will.

Individuellen Rat erhalten Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:

persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.[1] de/termine,

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