nd-aktuell.de / 16.08.2017 / Ratgeber / Seite 25

Neuerungen für die Besitzer

Ölheizungen

Grund dafür ist der kürzlich beschlossene Teil 2 der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 791), der die Anforderungen an bestehende Ölheizungen konkretisiert. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat die Anforderungen zusammengefasst.

Vor dem Tanken muss ermittelt werden können, wie viel Heizöl noch Platz hat: Der Tankwagenfahrer darf den Tank nur befüllen, wenn er augenscheinlich intakt ist und die sogenannte Freimenge ermittelt werden kann. Dafür muss der Füllstand des Tanks erkennbar sein. Bei Batterietanks gilt das für jeden einzelnen Tankbehälter - die übrigens alle einen gleichmäßigen Füllstand aufweisen müssen.

Gerade bei älteren Anlagen sind die Wandungen oft nicht mehr ausreichend durchscheinend, so dass von außen nicht sichtbar ist, wie viel Öl sich noch im Tank befindet. Dann muss nachgeholfen werden: Entweder wird der Tank gereinigt und ist dann wieder durchscheinend oder ein sogenannter Tankspion muss nachgerüstet werden, der den Füllstand anzeigt.

Die jährliche Kontrolle: Wenn in der Tankanlage ein Grenzwertgeber verbaut ist, der vor 1985 hergestellt wurde, so muss der ab sofort einmal pro Jahr von einem Experten kontrolliert werden. Der Grenzwertgeber gibt ein Signal an den Tankwagen, der den Tankvorgang automatisch unterbricht, bevor zu viel Öl eingefüllt wird. Überprüft werden die beiden runden Öffnungen des Grenzwertgebers. Sind diese verklebt, kann der Grenzwertgeber nicht funktionieren. Die Kontrollen müssen dokumentiert werden.

Neue Modelle haben eine schlitzartige Öffnung, durch die das Öl an die Sonde gelangt, die zum Abschalten des Tankvorganges führt. Diese Öffnung verklebt nicht so schnell wie die des Vorgängermodells. Der neue Grenzwertgeber unterliegt aber nicht der Prüfpflicht. Hier genügt eine einmalige Einbaubescheinigung. IWO/nd