nd-aktuell.de / 16.08.2017 / Ratgeber / Seite 22

Was zahlt die Kasse im Notfall?

Leserfrage

Wer wie Sie an einer chronischen Krankheit wie Diabetes leidet, muss genau überlegen, ob er sich einen Auslandsurlaub gönnt, weil bestimmte Regionen wegen ungenügender medizinischer Versorgung ausfallen.

Für privat Krankenversicherte mit chronischen Leiden bezahlt die Krankenkasse zeitlich unbegrenzt alle Behandlungskosten im europäischen Ausland und für einen Monat auch im außereuropäischen Ausland.

Problematischer ist das für Mitglieder gesetzlicher Kassen. Denn außerhalb der Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlen die Gesetzlichen für Behandlungen normalerweise nichts. Aber es gibt einen Gesetzesparagrafen, der das Reisen trotzdem ermöglicht: Chroniker, die etwa nach Übersee fliegen, sollten einen Antrag auf eine private Auslands-Reisekrankenversicherung stellen. Wird dieser wegen der chronischen Krankheit abgelehnt, muss der entsprechende Bescheid vor Beginn der Reise der gesetzlichen Kasse vorgelegt werden. Sie ist dann verpflichtet, eventuelle Behandlungskosten auch in solchen Ländern zu bezahlen, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat (siehe § 18 Sozialgesetzbuch V). Übernommen werden Kosten bis zur Höhe, in der sie in Deutschland entstanden wären und auch nur für maximal sechs Wochen pro Jahr. Uwe Strachovsky