nd-aktuell.de / 17.08.2017 / Politik / Seite 8

Nur unverschleiert zum Unterricht

Niedersachsens Landtag verbietet einstimmig das Tragen von Burka oder Nikab an Schulen

Hagen Jung

Mit ihrem Nikab hatte eine 16-jährige Muslima im vergangenen Jahr für Aufregung auf der politischen Bühne gesorgt. Der Schleier mit dem Sehschlitz verhindere die Kommunikation, störe den Kontakt zwischen Lehrern und Schülerin, wetterten die einen. Man möge das Kleidungsstück tolerieren, empfahlen die anderen, so auch die Schule in Belm, einer Stadt im Westen Niedersachsens, nahe Osnabrück. Sogar der Kultusausschuss des Landes beschäftigte sich mit der Sache, entschied schließlich: Die junge Frau darf weiter im Nikab zum Unterricht kommen, obwohl sie damit gegen das Schulgesetz verstoße.

Tat sie das wirklich? Die Frage wurde strittig, denn das Thema Kleidung war in jenem Gesetz überhaupt nicht erwähnt. Eher lapidar hieß es dort nur: Schülerinnen und Schüler hätten alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört. Stört ein Nikab? Im Laufe der politischen Auseinandersetzungen um diese Frage ließ die Landesregierung ein Rechtsgutachten erarbeiten, diskutierte die Sache weiter, war sich letztlich mit der Opposition einig: Das Gesetz müsse erweitert werden.

Das ist geschehen, am Mittwoch ist es durch einstimmigen Beschluss des Landtags um einen Passus ergänzt worden, der besagt: Schüler dürfen durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens »nicht in besonderer Weise erschweren«. Aus dieser Formulierung lasse sich nun das Verbot von Burka und Nikab ableiten, konstatierte der Abgeordnete Stefan Birkner (FDP). Jetzt bestehe Rechtssicherheit.

Bedauerlich sei jedoch, so Birkner, dass im endgültigen Gesetzentwurf der Vorschlag der Liberalen nicht aufgenommen wurde, in den Schulen auch das Tragen von Kleidung mit extremistischen Symbolen zu untersagen. Auch Modemarken, die »mit einer politischen Äußerung verbunden sind«. Namen nannte der FDP-Politiker nicht, aber die sind bekannt. So ist etwa das Label Thor Steinar besonders bei Rechtsradikalen sehr beliebt.

Mit der neuen Regelung habe man einen Kompromiss gefunden, »der nicht einfach war«, resümierte Stefan Politze, kultuspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Schließlich seien zwei Grundrechte berührt worden: die Religionsfreiheit und der staatliche Bildungsauftrag. Wichtigstes Ziel beim Zustandekommen des Gesetzes sei der Wunsch gewesen, die »offene Kommunikation« der Schülerinnen sicherzustellen.

Aber was darf und soll die Schule tun, wenn ein Mädchen trotz alledem im Nikab zum Unterricht erscheint? Jörg Hillmer (CDU) warf diese Frage auf, bemängelte: Wo sind die Erlasse, die den Schulen sagen, welche Sanktionen sie bei Verstößen gegen die neue Regelung verhängen können? Nur weil das Gesetz so wichtig sei, habe die Union zugestimmt, obwohl noch so manches in punkto Verschleierung zu regeln sei.

Der nächste Landtag, so kündigte Hillmer an, werde erneut über ein Verhüllungsverbot in öffentlichen Gebäuden diskutieren. Ein »klarer Kompass« in dieser Sache müsse geschaffen werden. »Wir wollen, dass Frauen und Mädchen ihr Gesicht zeigen und am öffentlichen Leben genau so teilhaben können wie andere auch«. Das Tragen von Burka oder Nikab stehe »in krassem Gegensatz zu unserer Kommunikationskultur«. Religionsfreiheit dürfe nicht dazu ausgenutzt werden, dass »die Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft eingeschränkt wird«. »Das heutige Gesetz war nur ein erster Schritt«, rief der Unionsmann dem Plenum zu.