nd-aktuell.de / 18.08.2017 / Politik / Seite 1

Petry steht vor Verlust ihrer Immunität

Ausschuss des sächsischen Landtags macht Weg für Strafverfolgung gegen die AfD-Politikerin frei

Robert D. Meyer

Bisher ist es nur das übliche Prozedere: Am Donnerstag folgte der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags erwartungsgemäß einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die seit einem Jahr wegen eines möglichen Meineid gegen AfD-Chefin Frauke Petry ermittelt. Da das Gremium dem sächsischen Landtag einstimmig die Aufhebung der Abgeordnetenimmunität empfiehlt, beschleunigt sich das weitere Vorgehen: Widerspricht innerhalb der nächsten sieben Tage kein Abgeordneter dem Beschluss, verliert Petry automatisch ihre Immunität. Genau danach sieht es auch aus. Im Ausschuss votierten auch die zwei AfD-Vertreter für den Antrag, Petry erklärte, sie sehe »der ganzen Angelegenheit mit großer Gelassenheit entgegen«. Sollte der Fall vor Gericht landen, hätte sie Gelegenheit, über »die schikanösen und sachfremden Befragungsvorgänge im Wahlprüfungsausschuss im Einzelnen zu informieren«.

Vor letzterem Gremium soll sich Petry während einer Befragung im November 2015 unter Eid in widersprüchliche Angaben verwickelt haben. Der Ausschuss musste klären, ob der AfD-Politiker Arvid Samtleben zu Unrecht nachträglich vom sächsischen Parteivorstand von der Liste zur Landtagswahl im Jahr 2014 gestrichen wurde, weil er sich weigerte, der Partei ein Darlehen für den Wahlkampf zu geben. Im Juni dieses Jahres entschied der Ausschuss, dass die Entscheidung der AfD-Spitze sauber gewesen sei.

Davon unabhängig erstattete der LINKE-Abgeordnete André Schollbach Anzeige gegen Petry, da gegen die AfD-Chefin »der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat« im Raum stehe. Im Mai erklärte die Staatsanwaltschaft zunächst, kein Ermittlungsverfahren gegen die Rechtsaußenpolitikerin wegen des Verdachtes auf Meineid einzuleiten. Diese Entscheidung wurde jedoch von der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft kassiert, seitdem laufen die Ermittlungen wieder.

Sollte der Fall vor Gericht landen und gegen Petry Anklage erhoben werden, drohen ihr bei einer Verurteilung zwischen einem und fünf Jahre Haft. Auch wenn Petry noch weit von einem Schuldspruch entfernt ist, nutzen ihre innerparteilichen Gegner den Anlass für politische Attacken.

Gegenüber dem »Spiegel« erklärte der baden-württembergische AfD-Landeschef Ralf Özkara, die Partei könne nicht mit einer Parteichefin in den Wahlkampf ziehen, »die eines Verbrechens angeklagt werden soll«. Auch Parteivize Alexander Gauland, der ebenfalls als scharfer Petry-Kritiker gilt, legt der Vorsitzenden einen Rücktritt für den Fall nahe, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dann würde die Chefin zu einer Belastung für die Partei. Der sächsische AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer verteidigte Petry und deutete an, bei der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt handele es sich um ein Wahlkampfmanöver.