nd-aktuell.de / 21.08.2017 / Politik / Seite 1

Festgesetzt und freigelassen

Madrid, Ankara und Berlin im Tauziehen um den deutsch-türkischen Schriftsteller Dogan Akhanli

Velten Schäfer

Zwischen Berlin und Ankara gibt es neuen Streit um eine mutmaßlich politisch motivierte Verhaftung. Am Samstag war der linke Autor Doğan Akhanli in seinem Urlaub in Granada von der spanischen Polizei aufgrund einer von der Türkei erwirkten »Red Notice« bei Interpol festgenommen worden. Am Sonntag verfügte ein Richter in Madrid die vorläufige Freilassung des deutschen Staatsbürgers. Akhanli darf aber die Stadt nicht verlassen.

Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte zuvor an Spanien appelliert, einem türkischen Auslieferungsgesuch nicht stattzugeben. Nach Akhanlis vorläufiger Freilassung zeigte er sich erleichtert: »Es wäre schlimm, wenn die Türkei auch am anderen Ende Europas erreichen könnte, dass Menschen, die ihre Stimme gegen Präsident Erdogan erheben, in Haft geraten würden.« Er sei »sicher, dass eine Auslieferung nicht erfolgen wird«, sagte er.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) telefonierte mit Akhanli und äußerte die Hoffnung, dass dieser bald in seine Kölner Wahlheimat zurückkehren könne.

Mit einer »Red Notice« können Länder Personen international zur Fahndung ausschreiben. Nach einer Festnahme ist ein Auslieferungsbegehren nachzureichen, über das die Justiz des festnehmenden Landes zu entscheiden hat. Ein solches Gesuch lag am Sonntag noch nicht vor. Die Türkei hat nun 40 Tage Zeit, es beizubringen.

Was die türkische Justiz Akhanli genau vorwirft, ist daher noch unbekannt. Der linke Schriftseller hatte sich zuletzt sehr kritisch über die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan geäußert und zu empfindlichen Themen publiziert, etwa zum Genozid an den Armeniern.

Bekannt ist auch, dass die türkische Justiz dem 1991 nach Deutschland geflohenen und später eingebürgerten Schriftsteller die Mitgliedschaft in einer kommunistischen Untergrundgruppe vorwirft. 2010 war er bei einer versuchten Einreise in die Türkei wegen einer angeblichen Beteiligung an einem blutigen Banküberfall im Jahr 1989 verhaftet worden. Damals kam er rasch aus Untersuchungshaft frei und wurde 2011 freigesprochen - was 2013 aber revidiert wurde.

Schon dieses Verfahren galt als politisch motiviert. Interessant ist dabei aber der Frontverlauf: Freigelassen worden war Akhanli damals nach Interventionen des Justizministeriums. Gegenüber dem Publizisten Eren Güvercin mutmaßte er 2011, »zwischen die Fronten« geraten zu sein: Die ihn damals verfolgenden Staatsanwälte hätten dem »nationalistischen Lager« angehört - mit dem die islamisch orientierte AKP seinerzeit in Konflikt stand.

Sollte das nun erwartete Auslieferungsbegehren gegen Akhanli also tatsächlich auf jenem alten Fall aufbauen, ist es womöglich als innenpolitisches Signal Erdoğans an die einst mit ihm verfeindeten Nationalisten zu deuten.