Syrerin darf mit Kopftuch zum Scheidungstermin

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Luckenwalde. Eine muslimische Syrerin, die sich in Brandenburg von ihrem Mann scheiden lassen will, darf nun doch mit Kopftuch vor dem Amtsgericht Luckenwalde erscheinen. Ein Richter, der dies zunächst untersagt hatte, sei inzwischen vom Gericht für befangen erklärt worden, sagte Gerichtssprecherin Renate Hellich am Mittwoch. Der Scheidungsfall werde jetzt von Amtsgerichtsdirektorin Roswitha Neumeier bearbeitet. Das Scheidungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, sagte Hellich. Über den Scheidungstermin werde das Gericht jedoch keine Auskunft erteilen. Die Anwältin der Syrerin hatte nach dem Kopftuchverbot vom Juli einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Dabei konnte sie sich auch auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen. Während es bislang herrschende Meinung in Deutschland sei, dass das Neutralitätsgebot Richterinnen und Staatsanwältinnen das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen untersagt, gelte dies nicht für andere Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal, hieß es. epd/nd

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