Umweltaktivisten besetzen Braunkohlebagger

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Umweltaktivisten besetzen vor einiger Zeit einen Braunkohlebagger. Jetzt erhält der Betreiber der Kohlenmine Schadenersatz für die mehrtägige Demonstration.
Anlässlich der internationalen Konferenz für erneuerbare Energien »Renewables 2004« im Mai 2004 organisierten Aktivisten der Umweltschutz-Organisation Greenpeace eine extravagante Werbeaktion für den Klimaschutz. Sie besetzten auf dem Gelände des Braunkohletagebaus in Hambach mehrere Tage lang einen Braunkohlebagger und hängten dort Transparente auf, um auf die Folgen des Tagebaus aufmerksam zu machen (»Coal Kills The Climate«).
Auf der Internetseite der Organisation wurde über die Aktion berichtet.
Der Betreiber des Bergwerks verklagte die Organisation und mehrere ihrer Aktivisten auf Schadenersatz. Das Landgericht Aachen stellte sich auf seine Seite. Die Aktivisten hätten rechtswidrig und schuldhaft den Tagebau behindert: Die Protestaktion habe das Arbeiten mit dem Bagger im Tagebaubereich unmöglich gemacht.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertige diese Aktion nicht. Man habe massiv und zielbewusst unmittelbaren Zwang ausgeübt und den Gewerbebetrieb gestört. Die Besetzung sei spektakulär, aber nicht geeignet, den Kohlendioxid-Ausstoß zu vermindern.
In diesem Fall sei das Recht des Betreibers auf Nutzung seines Eigentums höher zu bewerten als die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Umweltschützer, meinten jedenfalls die Richter.

Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. März 2006 - 1 O 126/05
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