nd-aktuell.de / 07.03.2007 / Ratgeber

Ausbildungskosten: Studenten müssen keine Zweitwohnsteuer zahlen

Zunächst die gute Nachricht: Ein Student mit Hauptwohnsitz bei den Eltern muss nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keine Zweitwohnungssteuer an seinem Studienort zahlen. Die Erhebung der Steuer für eine Nebenwohnung des Studenten verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, teilte das OVG in einer kürzlich veröffentlichten Eilentscheidung mit. Der Student könne nicht wirklich über die Räume bei den Eltern verfügen. Deshalb habe er dort im steuerrechtlichen Sinne keine Hauptwohnung inne. Zudem sei eine Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt, wenn die weitere Wohnung auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lasse. Dies treffe auf Studenten nicht zu (Az.: 6 B 11579/06.OVG).
Das Verwaltungsgericht hatte als Vorinstanz die Position der Stadt Mainz gestützt. Das Oberverwaltungsgericht gab als nächst höhere Instanz jedoch dem Studenten Recht. Dieser ist mit Hauptwohnsitz bei seinen Eltern im südpfälzischen Landau und mit Nebenwohnsitz an seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt Mainz forderte eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 340 Euro pro Jahr. Sollte aber Mainz die Entscheidung in dem Eilverfahren nicht akzeptieren, kommt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin zu einem Hauptsacheverfahren. Mal sehen, wie die Sache weitergeht.

Bleibt die Frage, wie können Studenten ihr Studium überhaupt finanzieren?
Laut KfW sponsern rund 90 Prozent der Eltern den Lebensunterhalt ihrer studierenden Sprösslinge. Aber mit Essen und Trinken ist es ja nicht getan. Deshalb müssen 63 Prozent der Studierenden nebenbei noch Jobben gehen. Nur 25 Prozent nehmen die staatliche Finanzspritze Bafög in Anspruch. Letzteres ist abhängig vom elterlichen sowie vom eigenen Einkommen und Vermögen.
Studienkredite: Als »Studentenfutter für alle« dagegen - ohne Ansehen der elterlichen Einkommenssituation und ohne Studienfachbeschränkung - bezeichnet die KfW ihren Studienkredit.
Für den Studienkredit müssen keine banküblichen Sicherheiten gestellt werden. Der Student kann zwischen 100 und 650 Euro monatlich auf sein Konto bekommen. Jeweils am 1. April und am 1. Oktober hat er die Möglichkeit, online die Auszahlungssumme zu ändern. Auf diese Weise kann der Bedarf der jeweiligen Lebenssituation angepasst werden.
Voraussetzungen für den Antrag: Man muss Vollzeitstudent an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland sein. Zu Finanzierungsbeginn darf das Alter von 30 Jahren nicht überschritten worden sein. Allerdings kann diese Altersbegrenzung in Ausnahmefällen auch wegfallen. Beispielsweise, wenn vier Semester im Erststudium bereits absolviert worden sind, und der Student 31 Jahre alt ist. Dann kann er den Kredit ab dem fünften Semester beantragen.
Verlängerung für Langzeitstudenten: Wer länger als zehn Semester bis zum Abschluss benötigt - beispielsweise Medizinstudenten - kann eine Verlängerung der Auszahlungsphase um weitere vier Semester beantragen. Allerdings muss die Hochschule bestätigen, dass das Studium mit hoher Wahrscheinlichkeit binnen dieser Frist abgeschlossen werden kann.
Kreditantrag im Internet. Der Student schreibt seine Daten in den Internetantrag unter www.kfw-foerderbank.de. Bereich »Bildung«, Rubrik Online-Kreditportal. Das ausgefüllte Formular wird dann ausgedruckt. Damit geht er zu einem der bundesweit agierenden Vertriebspartner - beispielsweise zur Volksbank oder zur Sparkasse. Die Liste dieser Partner findet man ebenfalls im Internet. Dort wird der Antrag geprüft. Stimmt alles, gehen die Unterlagen per Post direkt an die KfW zur Kreditentscheidung.
Tilgung nach Karenzzeit: Regulär muss mit der Tilgung des Kredites nach 18 Monaten Karenzzeit begonnen werden, spätestens nach 23 Monaten. Maximal 25 Jahre Zeit hat man, um seine Schulden los zu werden. Die Mindestrate für die monatliche Rückzahlung beträgt 20 Euro. Eine außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zusatzkosten möglich.
Kosten des Studienkredits: Derzeit bezahlt man für den Studienkredit einen Nominalzins von 5,95 Prozent. Für 15 Jahre ist derzeit ein Höchstzinssatz von 8,38 Prozent festgeschrieben. Die Darlehenszinsen werden immer gleich monatlich vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Das heißt, der Student bekommt jeden Monat den vereinbarten Darlehensbetrag minus Zinsen auf sein Konto überwiesen.
Weitere Informationen bei den Studentenwerken sowie über die Service-Rufnummer des KfW-Infocenters unter 01801-242425