Landgericht lehnt Klage auf Staatshaftung ab

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Potsdam. Im Streit um rechtswidrige Gebühren für alte Kanalanschlüsse hat das Landgericht Potsdam die Klage einer Grundstücksbesitzerin auf Staatshaftung zurückgewiesen. In dem am Donnerstag vom Landeswasserverband veröffentlichten Urteil erklären die Richter, die Klägerin habe es versäumt, gegen den rechtswidrigen Bescheid zu klagen, obwohl dazu Anlass bestanden hätte. Auch sei sie nicht vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Nun könne die Klägerin sich nicht auf die Staatshaftung berufen, um ihren Beitrag in Höhe von rund 2600 Euro zurückzubekommen. Die Landgerichte Frankfurt (Oder) und Cottbus hatten dagegen in ähnlichen Fällen von Klagen auf Staatshaftung entschieden, dass auch betroffene Bürgern Geld zurückerhalten müssen, die gegen ihre Bescheide keinen Widerspruch eingelegt hatten. Das Potsdamer Urteil stütze erstmals die Auffassung des Landeswasserverbands im Streit um die sogenannten Altanschließer, erklärte Geschäftsführer Turgut Pencereci. Sicherlich müsse nun noch das Oberlandesgericht in zweiter Instanz entscheiden, sagte er. »Wenn auch die höheren Instanzen dem Urteil des Landgerichts Potsdam folgen, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Beiträge.« dpa/nd

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