nd-aktuell.de / 26.08.2017 / Wissen / Seite 24

Bildungslexikon

Creative Commons. Hinter Creative Commons (CC) steht eine 2001 in den USA gegründete gemeinnützige Organisation. Der erste Artikel als CC erschien 2002, schon sechs Jahre später zählte man um die 130 Millionen Werke. Übersetzt bedeutet der Begriff in etwa »schöpferisches Gemeingut oder Kreativallmende«. CC stellt Autoren und Künstlern Standard-Lizenzverträge zur Verfügung, durch die die Öffentlichkeit »nicht kommerzielle Nutzungsrechte« all der Werke erhält, für die das Urheberrecht gilt. Lizenzen beziehen sich auf das Kopieren, Verbreiten und Ändern oder Bearbeiten der Werke. Basierend auf dem Urheberrecht, garantieren sie durch Nennung des Urhebers »gebührende Anerkennung«. Auf diese Weise können Inhalte frei zugänglich gemacht werden, ohne dass Urheberrechte aufgegeben werden. CC sind weltweit zugänglich und können solange genutzt werden, wie das Urheberrecht des jeweiligen Werkes besteht. Lizenzen gibt es in unterschiedlicher Ausgestaltung. So basiert Wikipedia auf der Lizenz CC-BY-SA, die besagt, dass Änderungen oder Bearbeitungen der Inhalte unter »derselben Lizenz veröffentlicht« müssen.

Das Lizenzsystem besteht aus drei Teilen. Der erste bildet die juristische Seite in ihrer Sprache ab. Der zweite übersetzt diese in eine allgemeinverständliche Sprache, den sogenannten Commons Deed. Diese sind eine Zusammenfassung der Lizenzbedingungen und gehören somit nicht zum Vertrag. Beim dritten Teil handelt es sich um die »maschinenlesbare Form« für Suchmaschinen. Diese für »Computer lesbare Beschreibung der Lizenzen« nennt sich CC Right Espression Language (CC REL). tgn