Zahnersatz: Die Eigenbeteiligung für die Dritten ist weiter gestiegen

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Die Kosten im Gesundheitswesen steigen ebenso kontinuierlich wie der Goldpreis. Dabei müssen Patienten aufgrund des wachsenden Anteils an Eigenleistung auch für Füllungen und Kronen beim Zahnarzt immer tiefer in die Tasche greifen. Zum 1. Januar 2007 wurden die Festzuschüsse der gesetzlichen Kasse für Zahnersatz zwar leicht erhöht, aber nur, weil die Kosten für die bundeseinheitliche Regelversorgung auch weiter gestiegen sind. Natürlich wurde der so genannte Eigenanteil des Versicherten ebenfalls erhöht - wenn auch nur um ein oder zwei Euro.
Beispiel: Zwei fehlende Backenzähne im Unterkiefer sollen durch eine Brücke ersetzt werden, die an den benachbarten Zähnen befestigt wird. Wer über fünf Jahre ein lückenloses Bonusheft vorweisen kann, bekam dafür im vergangenen Jahr einen gesetzlich festgelegten Festzuschuss von rund 620 Euro. Etwa 414 Euro waren 2006 laut Preisliste der Regelversorgung aus eigener Tasche zu zahlen. In diesem Jahr übernimmt die Kasse circa 623 Euro, 416 Euro beträgt der Eigenanteil - also zwei Euro mehr. Der Zuschuss ist genau festgeschrieben, der Eigenanteil dagegen ein statistischer Durchschnittswert. Die Selbstbeteiligung kann je nach Zahnarzt oder Labor auch höher ausfallen.
Jeder Kassenversicherte hat vor einer aufwendigen Zahnbehandlung Anspruch darauf, die Meinung eines zweiten Zahnarztes einzuholen. Der Heil- und Kostenplan, den der zweite Experte aufstellt, kostet den Patienten nichts. Dabei sollte auch die Frage nach einem preiswerten Zahntechniklabor angesprochen werden, denn in vielen Fällen lässt sich vor allem auf diesem Gebiet sparen.
Noch teurer wird es, wenn man sich nicht mit der Standardbrücke zufrieden gibt. Denn im so genannten »nicht sichtbaren« Bereich ist in der gesetzlich vorgegebenen Regelversorgung keine Verblendung vorgesehen. Lässt man das privat machen, verdoppeln sich die Gesamtkosten auf rund 2100 Euro. Abzüglich des Kassenzuschusses sind damit fast 1500 Euro für die keramisch verblendete Brücke im Unterkiefer selbst zu zahlen. Das liegt daran, dass alles, was über die gesetzlich vorgegebene Regelversorgung hinausgeht, als gleich- oder andersartiger Zahnersatz definiert und nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung berechnet wird.
Ob man nun mit der Standardtherapie zufrieden ist oder sich hochwertigere Dritte gönnt - im Laufe des Lebens kommen etliche tausend Euro für die Gebisssanierung zusammen. Da aber niemand weiß, wann genau eine Krone oder eine Brücke fällig wird, sollte man ab einem bestimmten Alter anfangen, vorsorglich etwas beiseite zu legen. Das können zweckgebundene Einzahlungen auf ein Sparkonto sein, auf das man bei Bedarf schnell zugreifen kann. Die andere Möglichkeit sind private Zusatzversicherungen, um die Festzuschüsse der gesetzlichen Kassen aufzustocken. Es ist aber nicht ganz einfach, aus der Vielfalt der Angebote das passende zu finden.
Das erste Kriterium ist die Qualität der Versorgung. Es gibt Verträge, die ausschließlich die Eigenanteile der Regelversorgung minimieren. Bei unserem Beispiel würde die private Zusatzversicherung je nach Vertrag also die 416 Euro oder wenigstens einen Anteil übernehmen. Eine solche Police kostet einem heut 40-Jährigen um die neun Euro pro Monat. Bei der zweiten Variante werden darüber hinaus Anteile der privatärztlichen Rechnung für gleich- oder andersartigen Zahnersatz wie Inlays übernommen. Der Preis liegt für einen 40-Jährigen bei etwa 20 Euro monatlich.
Hat man sich für eine der beiden Qualitätsstufen entschieden, ist ein Blick in das Kleingedruckte ratsam. Üblich ist eine beitragspflichtige Wartezeit von acht Monaten, ehe die Police in Anspruch genommen werden kann. Außerdem sind Fragen über den Zustand des Gebisses zum Zeitpunkt der Antragstellung Standard. Wer sich zu spät entscheidet und bereits eine größere »Baustelle« im Mund hat, muss mit Zuschlägen oder gar der Ablehnung des Antrages rechnen.
Es gibt allerdings inzwischen Policen, die auf die Wartezeit und auch auf Gesundheitsprüfungen verzichten. Zum Zeitpunkt der Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sind allerdings nicht versichert - und der Beitrag ist entsprechend höher.
Zudem sollte man nachschauen, welche Rechnungssummen konkret erstattet werden. Die Begrenzungen betreffen meist die ersten vier Versicherungsjahre. So ist es möglich, dass im ersten Jahr höchstens 250 Euro bezahlt werden, andere erstatten bis zu 1000 Euro. Unterschiedlich ist auch die Art der Policen. Manche Anbieter versichern Zahnersatz nur im Paket mit anderen ambulanten Leistungen wie für Heilpraktiker und eine Auslandsreisekrankenversicherung. Eine solche Kombi-Versicherung ist selten empfehlenswert. Andere bieten separate Zahnersatz-Zusatzversicherungen an. Ehe man konkrete Angebote einholt, ist ein Vergleich sinnvoll.

Informationen und Beratung in allen Geschäftsstellen der Verbraucherzentralen
Die meisten Versicherer haben Angebote und Preise ins Internet gestellt.
www.pkv.de
Preisvergleiche u.a. auf der Seite www.stiftung-warentest.de
Höhe der aktuellen Festzuschüsse bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unter www.kzbv.de
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