Verharmloser

Thomas Jauch

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 2 Min.
Guter Anwalt für rechte Kreise.
Manchmal wird Thomas Jauch sehr bissig. Die Sonnenwendfeier in seinem Dorf habe ihm Unbehagen bereitet, wegen des Missbrauchs solcher Feste nach 1933, hat der Bürgermeister von Pretzien gerade erklärt. Wie und wozu sie denn exakt missbraucht worden seien, fragt Jauch. Der Bürgermeister weiß es nicht. Jauch nickt zufrieden und merkt spitz an: »Weihnachten und Erntedank wurde damals ja auch gefeiert.« Sonnenwendfeiern als harmloser Dorftanz mit Kulturprogramm - so möchte sie Thomas Jauch im Interesse seines Mandanten verstanden wissen. Der Anwalt aus Zorbau bei Weißenfels verteidigt vor dem Amtsgericht Schönebeck derzeit Lars K., der im Juni 2006 bei einer solchen Feier das »Tagebuch der Anne Frank« ins Feuer warf. K. gehörte zum Nachfolgeverein einer rechten Kameradschaft. In der Erklärung, die Jauch für ihn verlas, räumte er den Vorfall ein, nennt Vorwürfe, er habe das Andenken der ermordeten Juden verhöhnt, aber ein »Missverständnis«: Tatsächlich habe er sich von einem »bösen Kapitel der deutschen Geschichte befreien« wollen. Wer Jauch kennt, kennt auch diese Strategie der Verteidigung. Im Jahr 2002 legte sich der kleine Mann mit dem kantigen Kiefer im Dresdner Landgericht für Mitglieder der Kameradschaft »Skinheads Sächsische Schweiz« (SSS) ins Zeug, die als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde. Jauch sprach von einem losen Freundeskreis. Befreundet waren die SSS-Leute mit der NPD in der Sächsischen Schweiz. Die wiederum lud den »bekannten Rechtsanwalt« Jauch zu Rechtsschulungen ein. Nicht nur in Dresden und Umgebung hat sich Jauch um Rechte gekümmert. Im Jahr 2000 verteidigte er drei Männer, die einen Molotow-Cocktail gegen die Erfurter Synagoge geworfen hatten. Drei Jahre später war er Anwalt eines Nazis aus Ohrdruf, bei dem ein Sprengstofflabor gefunden worden war. Trotzdem sah Jauch »keinerlei schädliche Neigungen«. Als unschädlich erachtete er offenbar auch die Schülerzeitung »invers«. Die wurde von einem wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremen verbreitet; Jauch attestierte die juristische Unbedenklichkeit. Politisch dürfte das Blatt ähnlich unbedenklich gewesen sein wie eine Sonnenwendfeier.
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