Kleingärtner muss Garten selbst bewirtschaften

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Dies besagt ein am 31. Juli 2017 bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 33 C 684/17 (52).

Der Pächter eines Gartens in Frankfurt-Bockenheim war gesundheitlich und nach einem Wegzug nicht mehr in der Lage, sich regelmäßig um die Parzelle zu kümmern. Statt den Garten aufzugeben, überließ er ihn einem Bekannten und kam nur noch alle sechs Wochen dorthin.

Der Verein kündigte das Pachtverhältnis. Die Entscheidung darüber, wer einen Garten auf seinem Gelände pflege, müsse Sache des Vereins bleiben, hieß es. Auch das Gericht teilte diese Auffassung. Dem Vereinsmitglied sei wirksam gekündigt worden, weil »der Kleingärtner kein Kleingärtner mehr gewesen« sei. dpa/nd

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