nd-aktuell.de / 02.09.2017 / Berlin / Seite 13

Behrendt will Landesgesetz vorlegen

Nicolas Šustr

Ziemlich genau elf Jahre alt ist inzwischen das unter Rot-Grün im Bund verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Opfern von Diskriminierung Klagemöglichkeiten gibt. Nun will Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ein Landesdiskriminierungsgesetz (LADG) an dessen Seite stellen. »Es ist das wichtigste Gesetzesvorhaben aus meinem Bereich in dieser Legislaturperiode«, sagt Behrendt bei der Vorstellung des Arbeitsentwurfs im Rahmen der Grünen-Fraktionsklausur im brandenburgischen Kremmen. Es wird für den gesamten öffentlich-rechtlichen Bereich gelten. »Von der Säuglingsfürsorge bis zur Friedhofsverwaltung«, so Behrendt. Anlässe für Klagen Betroffener gäbe es viele. Zum Beispiel, wenn eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ablehnt, in einem bestimmten Haus an eine Roma-Familie zu vermieten, weil sie Sorgen um die Ausgewogenheit der Bewohnerschaft hat.

Prinzipiell ist es bereits jetzt möglich, gegen diskriminierende Verhaltensweisen zu klagen, räumt Behrendt ein. Doch mit dem neuen Gesetz werden die Möglichkeiten ausgeweitet. So sollen auch Diskriminierungen wegen chronischer Erkrankungen, des Bildungsstandes oder Erwerbsstatus’ künftig einbezogen werden. Neben Schadenersatz sieht der Gesetzentwurf bei Klageerfolg auch eine angemessene Entschädigung vor.

Oft fällt es Betroffenen schwer, Diskriminierung zu beweisen. Es reicht daher, wenn die Verstöße gegen die Gleichbehandlung zumindest wahrscheinlich sind. Ein großer Schritt wäre das vorgesehene Verbandsklagerecht. Ein Antidiskriminierungsverband wie beispielsweise die Aidshilfe kann sowohl abstrakt gegen Regelungen klagen als auch in konkreten Fällen im Namen Betroffener.

»Die Verwaltung soll das Gesetz als Arbeitsauftrag für sich wahrnehmen, zu überprüfen, was in ihrem Vorgehen zu ändern ist«, wünscht sich Behrendt. Im Herbst beginnt die Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den anderen Senatsverwaltungen. Auch die entsprechenden Verbände werden miteinbezogen. Bis zum Jahreswechsel soll die abgestimmte Senatsvorlage des Gesetzes vorliegen, danach wird er ins Parlament eingebracht. Es wäre das erste Landesgesetz zu diesem Thema.