nd-aktuell.de / 06.09.2017 / Ratgeber / Seite 28

Bei Terror keine Stornokosten

Spezielles Reiserecht

Viele Urlauber meiden gegenwärtig Ziele wie die Türkei, Nordafrika, aber auch beliebte Großstädte aus Sorge vor einem Terroranschlag. Schon seit Mai 2017 ermöglicht Allianz Global Assistance (AGA) Reisenden eine Stornierung der bereits gebuchten Reise aufgrund von Terror. AGA erweiterte damit den Leistungsumfang des ELVIA Komplettschutz-Reisepakets für eine Reise und reagierte auf die wachsende Verunsicherung vieler Touristen. Mit dem erweiterten Reiserücktritt-Schutz übernimmt AGA im Ernstfall die Stornierungskosten.

Worauf muss man beim Abschluss achten?

Am Urlaubsort darf 30 Tage vor Reisebuchung kein Terroranschlag stattgefunden haben. Nur dann können Reisende umfänglich vom ELVIA Komplettschutz inkl. Stornierung bei Terror profitieren. Alle weiteren Versicherungsangebote des Gesamtpakets während des Urlaubs greifen im Schadenfall natürlich weiterhin.

Wann greift der erweiterte Reiserücktritt-Schutz?

Wenn innerhalb von 30 Tagen vor dem Abreisedatum im Urlaubsort ein Terroranschlag stattgefunden hat, können Urlauber die Reise kostenfrei stornieren oder umbuchen. Der Anschlag muss dabei innerhalb von maximal 100 Kilometer Luftlinie zum Urlaubsort stattgefunden haben. Die Stornokosten übernimmt in beiden Fällen AGA. nd