Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin beschlossen, den monatlichen Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro anzuheben. Die Grundsicherung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres eines Kindes werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt. Die Grundsicherung für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren und Jugendliche erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro und 316 Euro. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062941.kabinett-erhoeht-hartz-iv-regelsatz.html