nd-aktuell.de / 12.09.2017 / Brandenburg / Seite 12

Rechnungshof nicht für Strafrecht zuständig

Potsdam. In der Affäre um Betrugsermittlungen gegen den Landtagsvizepräsidenten Dieter Dombrowski (CDU) meldete sich der Landesrechnungshof zu Wort. Die Grünen-Fraktion will an diesem Dienstag im Landtagspräsidium klären, warum Parlamentspräsidentin Britta Stark (SPD) wegen der Betrugsvorwürfe die Justiz bemühte. Ob sie eine Stellungnahme des Rechnungshofs in Erwägung gezogen habe oder keine andere Möglichkeit sah, als die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wollen die Grünen wissen. »Der Landesrechnungshof hat die uneingeschränkte Befugnis, alle Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung zu prüfen«, sagte Rechnungshofpräsident Christoph Weiser nun am Montag. »Er ist jedoch nicht originär zuständig dafür, Sachverhalte strafrechtlich zu beurteilen.« Dies sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Nach einem Hinweis der Parlamentsverwaltung leitete die Justiz Ermittlungen ein, weil Dombrowski in den Jahren 2015 bis 2017 beim Landtag unrechtmäßig Kosten abgerechnet haben soll. Dies betrifft ein Essen mit CDU-Kreistagsabgeordneten, eine Zweitwohnung und Fährtickets. Ein Schaden entstand nicht, weil Dombrowski das strittige Geld zurückzahlte beziehungsweise gar nicht erst erhielt. dpa/nd