nd-aktuell.de / 13.09.2017 / Ratgeber / Seite 25

Zu hellhörige Schlafzimmer

Gemeinschaftseigentum

Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az. 9 U 4327/15).

Normalerweise können einzelne Wohnungseigentümer den Bauträger nicht verklagen, die Mängel zu beseitigen. Vielmehr ist dies in einer Eigentümerversammlung zu beschließen. Ist jedoch eine Beseitigung der Mängel nicht möglich, können Betroffene vom Bauträger einen Ausgleich für die Wertminderung ihrer Wohnung verlangen.

Im entschiedenen Fall waren in einem Neubau die Schlafzimmer in einzelnen Wohnungen zu hellhörig, weil verwendete Ziegel ungünstige Schwingungseigenschaften hatten. Der Mangel konnte nicht beseitigt werden, die angebotene nachträgliche Schalldämmung des Bauträgers hätte zu einer Verkleinerung der Räume geführt.

Die Eigentümer dreier Wohnungen verklagten den Bauträger auf Zahlung eines Ausgleichs. Das Gericht entschied, dass die betroffenen Eigentümer auch ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer berechtigt seien, vom Bauträger einen Ausgleich zu verlangen. W&W/nd