nd-aktuell.de / 13.09.2017 / Ratgeber / Seite 24

Vermieter will neuen Hof - trifft die Mieter eine Modernisierung?

Leserfrage

Antwort gibt Hartmut Höhne, Mieterverein Viadrina, Frankfurt (Oder):

Der Eigentümer eines Mietshauses kann über die Nutzung seines Grundstückes auch neu entscheiden. Eine Einschränkung gibt es nur, wenn er einem oder mehreren Mietern des Hauses bestimmte Leistungen vertraglich zugesichert hat und diese nun entfallen würden.

Ob es über die Hofnutzung doch schon vertraglichen Regelungen in bestehenden Mieterträge gibt, dazu sollten sich die (langjährigen) Mieter des Hauses anhand der gültigen Mietverträge und möglicher Zusätze verständigen. Wenn nicht, kann der Vermieter neu entscheiden und muss die Mieter nicht zwingend um Zustimmung bitten.

Besteht im Haus eine intakte Hausgemeinschaft, sollte sie ver- suchen, mit der Erbengemeinschaft bzw. dem Architekten ins Gespräch zu kommen, um die von den Mietern in der Vergangenheit besonders positiv angenommenen eigenen Umgestaltungen zu erhalten, bisher eingebrachte Leistungen zu berücksichtigen bzw. eigene Ideen in die Planungen einzubringen.

Ob die (später in Auftrag gegebene) Umgestaltung des Hofes eine Modernisierung sein wird/soll, hängt wohl von den dann ausgeführten Umbaumaßnahmen ab. Nur echte Wohnwertsteigerungen oder Einsparungen von Wasser und Energie können als Modernisierung abgerechnet werden. Ob der Vermieter gar keine Mieterhöhung plant, werden Sie erst nach Abschluss der Bauarbeiten wissen.

Halten Sie den bisherigen Zustand des Hofes durch Fotos beweissicher fest, um bei einem möglichen späteren Streit den Unterschied zwischen Altzustand und Neuzustand nach der (angeblichen) Modernisierung exakt nachweisen zu können.