Die Änderungen treten aber erst 2020 in Kraft

Reform der Ausbildung in der Pflege

  • Lesedauer: 2 Min.

Von 2020 an gibt es eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann. Absolventen mit diesem Abschluss können in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Gleichzeitig bleiben die Abschlüsse in der Kinderkranken- und Altenpflege vorläufig erhalten.

Die wichtigsten Änderungen

1. Die Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Der einheitliche Berufsabschluss lautet »Pflegefachfrau« und »Pflegefachmann«. Er berechtigt Absolventinnen und Absolventen, in allen Bereichen der Pflege zu arbeiten und gilt auch in anderen EU-Mitgliedstaaten.

2. Parallel kann die dreijährige Ausbildung weiterhin mit einem Abschluss in Kinderkranken- oder Altenpflege abgeschlossen werden. Das letzte Ausbildungsjahr dient der Spezialisierung. Diese Pflegekräfte können jeweils nur in ihrem Bereich arbeiten.

3. Zugang zur dreijährigen Pflegeausbildung haben alle Interessenten mit einer zehnjährigen Schulbildung. In den ersten beiden Jahren lernen sie zusammen, in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres können sie sich für einen spezialisierten Abschluss entscheiden.

4. Wer die generalistische Ausbildung nach zwei Jahren beendet, erwirbt einen Abschluss als Pflegeassistent/in.

5.Hauptschüler/Hauptschülerin- nen mit einem neunjährigen Schulabschluss können nur die Ausbildung zum Pflegeassistenten beginnen. Wollen sie sich später zur Fachkraft ausbilden lassen, ist dies möglich, wenn sie die Ausbildung zum Helfer abgeschlossen haben. Dabei wird die erste Ausbildungszeit ganz oder zum Teil angerechnet.

6. Das Schulgeld wird abgeschafft. Durch ein Umlageverfahren werden alle Pflegeeinrichtungen an den Ausbildungskosten beteiligt. Die Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Sie lernen an Pflegeschulen und an mehreren Einsatzorten in der Praxis.

7. Es wird ein berufsqualifizierendes Pflegestudium eingeführt und festgelegt, welche Aufgaben in der Pflege den akademisch ausgebildeten Pflegekräften vorbehalten werden.

8. Die neuen Regeln sollen von Januar 2020 an gelten. Ausbildungen, die bis Ende 2019 nach heutigem Recht begonnen werden, werden auch noch nach diesem Recht abgeschlossen.

9. 2026 wird entschieden, ob die Abschlüsse in der Alten- und Kinderkrankenpflege weiter bestehen bleiben sollen. epd/nd

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