nd-aktuell.de / 14.09.2017 / Berlin / Seite 11

Verfassungsmäßig zweifelhaft und wirtschaftlich inneffizient

Ergebnisse von zwei neuen Gutachten zum Weiterbetrieb Tegels vorgestellt

Martin Kröger

»Das ist ein Beitrag zur Transparenz«, begründete Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) am Mittwoch den Auftrag für die Erstellung von zwei weiteren Gutachten zum Flughafen Tegel. Eines der Gutachten untersucht erneut die rechtliche Situation, dazu hatte indes die Justizverwaltung bereits in der vergangenen Woche eine Expertise vorgelegt.

Nun gelangte der vom Finanzsenat beauftragte Verwaltungsrechtler Jürgen Kipp zu einem ähnlichen Ergebnis: Der Weg zu einem Weiterbetrieb des Flughafens sei »absolut dornenreich«, so Kipp, der als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einst für den BER zuständig war. Einem Weiterbetrieb Tegels stehe unter anderem im Wege, dass eine Umplanung der planungsrechtlichen Grundlagen außerordentlich problematisch wäre. Nicht zuletzt, weil zu einer solchen Kehrtwende auch der Bund und das Bundesland Brandenburg, mit dem Berlin eine gemeinsame Landesplanung unterhält, entschlossen sein müssten, was bislang nicht der Fall ist. Außerdem müsste dargelegt werden, dass die Kapazitäten am BER nicht ausreichen.

Ein von der FDP als Verfechterin der Offenhaltung Tegels immer wieder ins Spiel gebrachter Widerruf des Widerrufs der Betriebsgenehmigung für Tegel bezeichnete Kipp als so nicht machbar. »Das kann auf keinen Fall funktionieren.« Denn in seinem derzeitigen Zustand könnte Tegel nicht weiterbetrieben werden. Hindernis wäre vor allem der Lärmschutz, dessen Bestimmungen seit 2007 verschärft wurden. Weil der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ein Grundrecht ist, wäre ein Weiterbetrieb verfassungswidrig und würde auch sofort angefochten werden. »Es wird eine jahrelange Lawine von Verfahren geben«, prognostizierte Kipp für diesen Fall.

Aus dem zweiten Gutachten geht hervor, dass die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg durch einen Parallelbetrieb wirtschaftlich in eine Schieflage geraten würde. Am Ende könnte es so sein, dass der Haushalt belastet und die Steuerzahler einspringen müssten.