nd-aktuell.de / 15.09.2017 / Politik

Tunesierinnen dürfen heiraten und nicht vergewaltigt werden

Neues Gesetz setzt Gewalt gegen Frauen auch in der Ehe unter Strafe / Muslimische Frauen dürfen nun Männer jeder Religion heiraten

Elsa Koester

In Tunesien durften muslimische Frauen keine nichtmuslimischen Männer heiraten. Andersherum schon: Muslimische Männer durften zwar längst nicht heiraten, wen sie wollten – aber zumindest auch nichtmuslimische Frauen. So bestimmte es ein Gesetz aus dem Jahr 1973. Jetzt, 44 Jahre später, wurde dieses Gesetz vom tunesischen Präsidenten Béji Caïd Essebsi aufgehoben.

Die Aufhebung des Heiratsverbots können Menschenrechtsinitiativen als Erfolg verbuchen. Sie starteten im Frühjahr 2017 eine Kampagne gegen die Einschränkungen für muslimische Frauen und reichten eine Klage vor dem Verfassungsgericht ein: Die Bestimmungen verstießen nicht nur gegen die verfassungsrechtlich gesicherte Gleichheit von Frau und Mann, sondern auch gegen das Grundrecht jedes Menschen, ihren oder seinen Partner frei zu wählen.

Obgleich diese Argumentation auch für die Ehe homosexueller Paare gelten könnte, spielt diese in der gesellschaftlichen Debatte keine Rolle: Homosexualität ist in dem arabischen Land weiter stark tabuisiert und wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Tunesien gilt unter den Maghreb-Ländern als Vorreiter für staatlich garantierte Frauenrechte. Im Juli diesen Jahres stimmte das Parlament für ein Gesetz, das Gewalt gegen Frauen unter Strafe stellt. Zuvor galten Bestimmungen aus dem Jahr 1958, nach denen Vergewaltigung dann straffrei blieb, wenn der Täter sein Opfer anschließend heiratete. Mit dem neuen Gesetz kann auch die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich verfolgt werden. Frauen gelten zudem erst ab 16 als sexuell mündig, zuvor lag das Alter bei 13 Jahren.

Eine ähnliche Debatte über Vergewaltigung wurde jüngst in der Türkei geführt – jedoch unter umgekehrten Vorzeichen. Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP hatte einen Gesetzesentwurf eingebracht[1], nach dem die Vergewaltigung von minderjährigen Mädchen und Frauen dann straffrei bleiben sollte, wenn der Täter sie heiratet. Nach heftigen Protesten wurde der Vorstoß zurückgenommen.

Die Gesetzesreform wird von Frauenrechtler*innen in Tunesien als großer Erfolg gefeiert, bedeutet sie doch, dass Gewalt gegen Frauen keine Privatsache mehr darstellt, sondern zur staatlichen Angelegenheit wird. Zumindest auf dem Papier. Die neuen Bestimmungen treten allerdings erst ab Anfang 2018 in Kraft. Anders die Bestimmungen zur Ehe mit nichtmuslimischen Männern: Das Heiratsverbot von 1973 gilt ab sofort für »null und nichtig«, teilte das Präsidialamt am Donnerstag mit. mit Agenturen

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1032696.erdogan-schuetzt-vergewaltiger-die-eu-schaut-tatenlos-zu.html