Die Anerkennung erleichtert
Aktuelles BGH-Urteil zur Berufsunfähigkeit
Das geht aus einem Urteil des BGH (Az. IV ZR 535/15) hervor, das am 10 August 2017 veröffentlicht wurde.
Im konkreten Fall hatte eine frühere, in einer Münchener Anwaltskanzlei beschäftigte Hauswirtschafterin, die dort in Vollzeit beschäftigt war, geklagt. Zu ihren Aufgaben gehörte das Putzen der Kanzleiräume, das Einkaufen und das Kochen für bis zu 30 Personen.
Nachdem die Frau nach einem Treppensturz im März 2007 Wirbelsäulenprobleme hatte und an Depressionen erkrankt war, konnte sie wegen Dauerbeschwerden an der Wirbelsäule nicht mehr schwer tragen. Ihre Tätigkeit in der Kanzlei musste sie daher aufgeben. Seit 2011 ist sie mit leichten Tätigkeiten in einem Privathaushalt beschäftigt.
Sie beanspruchte daraufhin Leistungen von ihrer privaten Ber...
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