nd-aktuell.de / 27.09.2017 / Ratgeber / Seite 28

Müssen auch Studierende den Rundfunkbeitrag zahlen?

Leserfrage vor dem Semesterstart

Antwort gibt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg:

Wenn Sie als volljähriger Student in einer eigenen Wohnung leben, müssen Sie sich anmelden und den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat zahlen. Beim Rundfunkbeitrag gilt nämlich: eine Wohnung - ein Beitrag, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Würden Sie noch bei ihren Eltern leben, die den Beitrag entrichten, müssten Sie nicht zusätzlich zahlen. Sind die Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies auch für die Kinder bis sie 25 Jahre alt sind.

Studierende, die BAföG-Leistungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Zahlung, auch rückwirkend, befreien lassen. Unterhalt von den Eltern oder ein Studienkredit sind dagegen alleine für eine Befreiung nicht ausreichend. In wenigen Ausnahmefällen ist ein Härtefallantrag möglich. Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen können zudem in bestimmten Fällen einen ermäßigten Beitrag zahlen. Wichtig ist aber: Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, muss man einen Antrag mit Nachweis beim Beitragsservice einreichen.

Auch bei Studenten-Wohngemeinschaften gilt der Grundsatz, dass pro Wohnung ein Beitrag gezahlt werden muss. Das heißt: Ein Mitbewohner muss sich stellvertretend für die WG beim Beitragsservice anmelden. Für die anderen Bewohner gilt: Sind sie bereits beim Beitragsservice angemeldet, können sie sich abmelden und Name sowie Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners mitteilen. Die WG-Bewohner können dann klären, wie sie den Betrag untereinander aufteilen. Ist ein Mitbewohner vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies nicht automatisch für die ganze WG. Nur wenn alle Bewohner befreit sind, ist kein Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Sollten Sie in ein Studentenwohnheimen einziehen, so kommt es darauf an, ob ihr Zimmer als eigene Wohnung gilt. Dies ist der Fall, wenn das Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht. Dabei ist es egal, ob der Student ein eigenes Bad oder Küche hat. Dann muss jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen. Sind aber zum Beispiel mehrere Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur durch eine Wohnungstür abgetrennt, dann gelten diese Zimmer als WG und der Rundfunkbeitrag muss nur einmal gezahlt werden. Was davon zutrifft, kommt auf den Einzelfall an.