nd-aktuell.de / 27.09.2017 / Das APO-Lexikon / Seite 18

SCHUTZEHE

Lexikon der Bewegungssprache

ker

Verliebt, verlobt, verheiratet, bis dass der Tod euch scheidet? Ihre Gefühle zu einem anderen Menschen in die staatlich reglementierte Institution Ehe einzusperren, davon halten viele Linke der freiheitlichen Traditionen wenig. Die Ehe gilt ihnen als Keimzelle der Spießigkeit, gar als Verrat am politischen Kollektiv. So liegt bei vielen Antirassist_innen der Gedanke nahe, den Trauschein in eine Eintrittskarte ins deutsche Staatsgebiet zu verwandeln. Sich wenigstens damit auseinanderzusetzen, sein Privileg, in einem reichen Land geboren worden zu sein, mit jemandem zu teilen, gehörte - zumindest zeitweise - zum guten Ton in der Antira-Szene. Und so kommt es immer wieder vor, dass geheiratet wird, um jemandem den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen. »Schutzehe« nennt sich dies im politischen Jargon, »Scheinehe« heißt es im Gesetz. Zur Straftat wurde letztere in Deutschland erstmals im Nationalsozialismus erklärt, der Paragraf wurde nach dem Krieg sofort gestrichen. 1998 wurden »Scheinehen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen« wieder strafbar und können für ungültig erklärt werden. Da es für die Behörden aber schwer ist, Liebes- von Schutzehen zu unterscheiden, geht der Staat einen Umweg und schreibt binationalen Paaren vor, gemeinsam zu wohnen. Und das wird gegebenenfalls überprüft: Paare, die Verdacht erwecken, werden zur getrennten Befragung in die Ausländerbehörde bestellt und dann kommt es zum Exzess: Geschnüffelt wird bis in die intimen Details - von Lieblingsessen über Kosenamen bis hin zur gerade getragenen Unterhose. Dabei sollen übrigens schon »echte« Liebespaare geschieden worden sein, die arglos und unvorbereitet zur Eheprüfung gegangen waren. ker