China: Verbot geheimer Hinrichtungen

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Peking (epd/ND). Nach heftiger Kritik an Fehlurteilen hat Chinas Justiz das Erpressen von Geständnissen unter Folter und geheime Hinrichtungen von Gefangenen verboten. Auch das Zurschaustellen von Verurteilten in der Öffentlichkeit werde abgeschafft, berichtete die amtliche Tageszeitung »China Daily« (Online-Ausgabe) am Montag. Ein entsprechender Erlass war am Sonntag vom Obersten Gerichtshof, der Staatsanwaltschaft, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit und dem Justizministerium beschlossen worden. Die Justizorgane werden aufgefordert, vorsichtig und zurückhaltend beim Verhängen der Todesstrafe vorzugehen, heißt es in dem Bericht weiter. Chinesische Juristen hatten wiederholt eingeräumt, dass viele Geständnisse, die zum Todesurteil führten, durch Folter erpresst worden waren. Bislang ist es vielerorts üblich, Häftlinge sofort nach dem Urteil zum Hinrichtungsplatz abzutransportieren oder in eigens dafür hergerichteten Wagen per Giftspritze zu exekutieren. Pekings Oberstes Gericht hat inzwischen neue Kontrollkammern geschaffen, die seit Januar dieses Jahres alle in den Provinzen gefällten Todesurteile überprüfen. In der Vergangenheit wurde mehrfach bekannt, dass Unschuldige hingerichtet worden waren. Die Justizbehörden werden unter anderem aufgefordert, künftig mehr Gewicht auf Beweise als auf Geständnisse zu legen. Außerdem haben zum Tode Verurteilte künftig das Recht, Familienangehörige zu sehen.
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