Wer surft wo im Internet?

Lob und Kritik an Datenschützern in punkto Vorratsdatenspeicherung

Gegen Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen privater Computer haben sich die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ausgesprochen. Doch siebentägige Speicherung von Internet-Nutzungsdaten durch die Telekom hält der Bundesbeauftragte für legitim. Neben Lob gab es daher auch Kritik.

Fast 12 000 Unterschriften für eine Verfassungsbeschwerde gegen die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geplante »Neuordnung« der Telekommunikationsüberwachung hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereits gesammelt. Kein Wunder, dass da der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern begrüßte, was die Datenschutzbeauftragten auf ihrer jüngsten Tagung Ende voriger Woche in Erfurt gefordert hatten: Die geplante generelle sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Handy-Gesprächen, Telefax-, Telex- und E-Mail-Verkehr sowie der Internet-Nutzung zumindest auszusetzen, bis der EU-Gerichtshof Über die Zulässigkeit der entsprechenden EU-Richtlinie entschieden hat. Die beamteten Datenschützer verwiesen nicht nur erneut darauf, dass laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts »die Speicherung von Daten auf Vorrat zu nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig ist«. Sie konstatierten auch: »Zudem würde die für eine freiheitliche Gesellschaft konstitutive unbefangene Kommunikation erheblich beeinträchtigt.« Ähnlich argumentierten die Datenschutzbeauftragten auch in ihrer Entschließung, mit der sie sich entschieden gegen die Legalisierung heimlicher Online-Durchsuchung privater Computer mit Hilfe von »Trojanern« wenden. Der Staat dürfe nicht jede neue technische Möglichkeit zur Ausforschung nutzen, auch wenn wichtige Belange wie die Strafverfolgung betroffen sind: »Hier ist ein Umdenken erforderlich. Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf.« Den sieht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aber auch schon durch jene Art Datenspeicherung in Gefahr, die T-Online wie andere Anbieter von Zugängen zum Internet praktizieren: Bislang hatte sie ihren Kunden beim Surfen im Internet zugewiesene IP-Adressen 80 Tage lang gespeichert, auch wenn dies weder zur Abrechnung nötig, noch anderweitig zulässig war. Nachdem 2006 ein Urteil rechtskräftig wurde, dass T-Online verpflichtet, die einem Kläger zuordenbaren Daten sofort nach Verbindungsende zu löschen, will sie sie künftig »nur« noch sieben Tage speichern. Und dafür holte sie sich quasi grünes Licht des Bundesdatenschutzbeauftragten. Der Arbeitskreis warf nun Peter Schaar in einem Offenen Brief vor, er behaupte, die pauschale Speicherung dieser Daten von Privat- wie Firmenkunden, auch von Berufsgeheimnisträgern wie Seelsorgern, Anwälten und Journalisten sei »zur Missbrauchseingrenzung« und zum Schutz »gegen unerlaubte Zugriffe beziehungsweise äußere Angriffe« statthaft. Das stehe nicht nur im Widerspruch zu dem Urteil. »Eine siebentägige generelle Vorratsspeicherung von IP-Adressen ermöglicht es in Verbindung mit Server-Protokolldateien, das Nutzungsverhalten sämtlicher Internetnutzer minutiös nachzuvollziehen«, warnen sie. Dies bedeute, »dass etwa staatskritische Meinungsäußerungen oder die Übersendung staatsbezogener Informationen an die Presse stets nur unter der Gefahr anschließender staatlicher Repressalien erfolgen kann«. Eine be...

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