Beschränkter Plan gegen Schulden

Sachverständigenrat legt Gutachten vor / SPD-Chef bekennt sich zum Solidarpakt

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Die Befürworter scharfer Schuldengrenzen für die Bundesländer haben durch ein aktuelles Gutachten Rückenwind bekommen.
Berlin (Agenturen/ND). Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat der Bundesregierung empfohlen, die Verschuldungsregel im Grundgesetz zu verschärfen. Bei der Berechnung der staatlichen Investitionen sollten künftig alle Abschreibungen und Vermögensverkäufe abgezogen werden. Er hoffe, dass das Gutachten »tiefe Spuren im Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung hinterlassen wird«, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Bert Rürup, am Montag in Berlin. Dort übergab er Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Sondergutachten, das das Wirtschaftsministerium im November in Auftrag gegeben hatte. Merkel zeigte sich überzeugt, dass sich das Gutachten als »sehr hilfreiches Mittel« für die Arbeit an der Föderalismusreform II erweisen werde. Der Grundgesetzartikel 115 schreibt vor, dass der Bund jährlich Schulden maximal in Höhe der Investitionen aufnehmen darf. Die Kredite können höher sein, wenn die Regierung damit ein gesamtwirtschaftliches Ungleichgewicht abwenden will. Diesen Passus möchten die Gutachter streichen und durch eine »Schuldenschranke« ersetzen: Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte dürfen eine Obergrenze nicht überschreiten, die sich vor allem an den Einnahmen orientiert. In einem Minderheitenvotum kritisierte der Wirtschaftsweise Peter Bofinger, eine Schuldenschranke beschränke ohne Not den Handlungsspielraum der Fiskalpolitik. Die Schuldenquote lasse sich besser durch höheres Wirtschaftswachstum reduzieren. Das Gutachten ist Wasser auf die Mühlen von Union und SPD, die in der Föderalismusreform II die Verschuldung der Länder auf Dauer spürbar begrenzen möchten. »Die Schuldenbegrenzung ist mit Sicherheit ein Kernstück«, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Montag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPD-Fraktionschef Peter Struck in Berlin. Sie leiten die Kommission zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, die vergangene Woche ihre Arbeit aufgenommen hat. Struck und Oettinger machten deutlich, dass sie bei den Diskussionen zur Föderalismusreform II keinen Erfolgsdruck erzeugen wollen. »Wir wollen zunächst nur moderieren«, so Oettinger. Oettinger hatte am Wochenende darauf hingewiesen, dass der Solidarpakt II noch zwölf Jahre laufe. Es wäre vertragswidrig, ihn zu kündigen. Der Länderfinanzausgleich zwischen reicheren und ärmeren Bundesländern müsse dann aber durch neue Mechanismen ergänzt werden. Die SPD-Führung hält an den Vereinbarungen zum Solidarpakt Ost fest. Der Beschluss, wonach der Ost-West-Finanzausgleich bis 2019 festgelegt sei, gelte, sagte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin. Er widersprach damit der Position des designierten Hamburger SPD-Spitzenkandidaten Michael Naumann, der den Solidarpakt in der bisherigen Form in Frage gestellt hatte.
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