Viele Knackpunkte vor der Koalition

SPD und CDU streiten über Kommunalverfassung, die bis Jahresende beschlossen werden soll

  • Bernd Baumann
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.
Die neue Kommunalverfassung für Brandenburgs Städte und Gemeinden lässt weiter auf sich warten. Ursprünglich sollte das umfassende Reformwerk bereits zu Beginn des laufenden Jahres in Kraft treten. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Koalition von SPD und CDU zu mehreren Punkten verhinderte das jedoch. Der Referentenentwurf für das Gesetz werde nun im April vorgelegt, kündigte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) an. Laut Zeitplan soll das Kabinett noch vor der Sommerpause grünes Licht für die Kommunalverfassung geben. Die Verabschiedung durch den Landtag ist bis zum Jahresende vorgesehen. Allerdings dürfte bis dahin zwischen den Parteien noch heftig gestritten werden. Einer der Kernpunkte der Reform ist die Direktwahl der Landräte ab dem Jahr 2010. Heute werden diese durch die Kreistage bestimmt. Der SPD-Innenpolitiker Werner Siegwart Schippel ist allerding skeptisch: »Ich kann in der Direktwahl keinen Vorteil erkennen«, sagte er. Allerdings ist das so im Koalitionsvertrag verankert. Die CDU hatte das durchgesetzt. »Direkt durch das Volk gewählte Landräte sorgen für mehr Demokratie«, meinte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Petke. Die Union hat gegenwärtig lediglich zwei Landräte, die über ein CDU-Parteibuch verfügen, und will mit der Direktwahl deren Zahl deutlich steigern. Die SPD hat dagegen elf Landräte. Auch die oppositionelle Linkspartei.PDS plädiert für die Direktwahl. »Diese muss aber unbedingt bereits 2008 eingeführt werden«, sagte deren Innenexperte Hans-Jürgen Scharfenberg. Dann finden in Brandenburg die Kommunalwahlen statt, und auch mehrere Landräte müssen neu bestätigt werden. »Da die Legislaturperiode im Herbst 2009 endet, könnte der nächste Landtag die neue Regelung zur Direktwahl der Landräte mit einem Beschluss wieder kippen«, befürchtet Scharfenberg. Mit der neuen Kommunalverfassung sollen künftig hauptamtliche Bürgermeister in die Kreistage gewählt werden können. Gegenwärtig ist das nicht erlaubt. Gefordert wird diese Änderung vor allem vom Städte- und Gemeindebund. Der verweist darauf, dass dieses Verfahren in den meisten anderen Bundeländern seit langem praktiziert wird. Innerhalb der Landtagsfraktionen ist das aber heftig umstritten. Während die CDU zustimmt, ist die SPD skeptisch. Befürchtet wird eine Schwächung der Kreistage. Auch die Linkspartei.PDS lehnt die Neuerung vehement ab »Mit der Öffnung werden völlig neue Bedingungen in den Kreis-Parlamenten geschaffen«, monierte Scharfenberg. »Die Gefahr ist groß, dass die hauptamtlichen Bürgermeister dann bei wichtigen Entscheidungen vor allem die Belange ihrer Stadt und nicht die des gesamten Kreises im Blick haben.« Ein weiterer Knackpunkt ist die wirtschaftliche Betätigung privater Unternehmen. Die CDU drängt darauf, ihnen unter dem Stichwort Drittschutz eine Klagemöglichkeit einzuräumen. Dagegen wehren sich SPD und Linkspartei. »Die Betriebe können sich mit der gesetzlichen Festschreibung des Klagerechts vor den Gerichten gegen jedwede Auftragsvergabe zur Wehr setzen«, warnte Scharfenberg. Wichtige Vorhaben auf kommunaler...

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