5,4 Millionen Menschen wollen mehr arbeiten

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der Arbeitswilligen um 255.000 Personen

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Wiesbaden. Rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich Arbeit oder zumindest mehr Arbeitsstunden. Im vergangenen Jahr 2016 sank ihre Zahl im Vergleich zu 2015 um 255.000 Personen (minus 4,5 Prozent), wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Die Statistik erfasst Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren.

Dieses ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setzte sich den Angaben zufolge aus knapp 1,8 Millionen Erwerbslosen, einer Million Personen in sogenannter Stiller Reserve und weiteren 2,6 Millionen Unterbeschäftigten zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (minus 176.000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (minus 103.000), so dass es trotz leichten Anstiegs bei der Stillen Reserve insgesamt zu einem Rückgang kam.

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und dafür auch zur Verfügung stehen. 2016 waren nach der Erhebung 6,4 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren unterbeschäftigt. 12,6 Prozent der Teilzeitbeschäftigten und 4,0 Prozent der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich zusätzliche Arbeitsstunden. Dabei gaben die Unterbeschäftigte in Vollzeit meist an, ihre Arbeitszeit nur um wenige Stunden erhöhen wollen. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Im Jahr 2016 gehörte eine Million Menschen zu dieser Gruppe.

Das Wiesbadener Behörde weist auf eine weitere Gruppe von Menschen ohne Erwerbsarbeit hin, die in dieser Statistik nicht berücksichtigt wird: 1,3 Millionen sogenannter Nichterwerbspersonen, die einen generellen Arbeitswunsch haben. Sie suchen jedoch nicht aktuell eine Arbeit und sind nicht kurzfristig verfügbar, sodass sie nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial gezählt werden. Zu ihnen gehören beispielsweise Personen, die aufgrund von familiären Verpflichtungen wie der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. epd/nd

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