Fußball schützt vor Beulen nicht

Jung-Herthaner Ashkan D. muss für sein Verkehrsrowdytum Buße tun

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.
Wer zwar das 18. Lebensjahr erreicht, aber noch nicht die 21er-Hürde genommen hat, zählt juristisch zu den Heranwachsenden, bei dem die Menschwerdung noch kühn voranschreitet und Hirn-ausprägung noch nicht abgeschlossen ist. Als Heranwachsender genießt man vor Gericht Privilegien: Man kann nach Jugendstrafrecht verurteilt und die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Diese Vorzüge konnte gestern der 20-jährige Deutsch-Iraner Ashkan D. für sich in Anspruch nehmen, der sich als Jung-Profi-Fußballspieler bei Hertha einen Namen gemacht hat und in der kommenden Saison wegen deutlich höherer Zahlungen nach Wolfsburg wechselt. Die Richterin entschied zum Wohl des Heranwachsenden auf Ausschluss der Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung, die zwei Stunden später erfolgte. Wer mit dem Ball meisterlich jonglieren kann, der muss noch lange nicht die Kunst des Ein- und Ausparkens beherrschen. Hier scheint Ashkan echte Defizite zu besitzen und braucht bestimmt noch ein paar Trainingseinheiten. Bei zwei Versuchen im Mai und September 2006 hinterließ er mit seinem schwarzen BMW und einem Gokart bei anderen Fahrzeugen einige schlimme Dellen. Doch das scherte ihn wenig, das Davonfahren ohne den Blick zurück beherrschte er. Zeugen beobachteten seine missratenen Manöver, der Missetäter wurde schnell identifiziert. Der Schaden für beide Beulenfahrten; 1450 Euro. Bestraft wurde er auch dafür, dass er einen Werkstattwagen ohne Haftpflichtversicherung kutschiert hatte. Wie Zellenluft schnuppert, durfte Ashkan schon einmal erleben, als er am 19. Dezember einen Gerichtstermin platzen ließ. Er ging auswärts seinem Beruf nach und dachte gar nicht daran, dies dem Gericht mitzuteilen. Als er wieder zurückkehrte, wartete die Polizei schon auf ihn. Nach 12 Stunden kam er wieder frei unter der Bedingung, dass er zum nächsten Gerichtstag erscheinen werde. Das tat er gestern. Da reden nicht seine große Stärke zu sein scheint und er sich mit Schweigen verteidigte, musste er durch die Zeugenaussagen überführt werden. Acht Beobachter des Geschehens hatte das Gericht geladen, und alle bestätigten sie die amateurhafte Blecharbeit des Noch-Hertha-Spielers. Die Richterin verurteilte den schweigsamen Profi schließlich nach Erwachsenenrecht. 10 000 Euro Strafe und 70 Euro Geldbuße muss er für die Unfallflucht zahlen. Dazu kommt ein dreimonatiges Fahrverbot. Ob Ashkan das Urteil annimmt, will seine Verteidigung erst noch entscheiden. Zu einem Gespräch außerhalb des Gerichtssaals war der Fußballer nicht bereit, nach der Urteilsverkündung stürm...

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