nd-aktuell.de / 04.10.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Atypische Beschäftigung wird normal

Auch Arbeit auf Abruf ist inzwischen weit verbreitet

Berlin. Der Anteil atypischer Beschäftigung ist innerhalb von 20 Jahren stark von 15 auf 20,7 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Somit arbeitet mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland nicht in einem traditionellen Arbeitsverhältnis, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN hervorgeht. Gemeint sind damit befristete oder Teilzeitjobs, geringfügig Beschäftigte und Zeitarbeitnehmer. Allerdings ist der Anteil atypischer Beschäftigung zuletzt wieder etwas gesunken. Er nahm seit 1996 kontinuierlich auf 22,6 Prozent im Jahr 2007 zu, nahm dann wieder ab, erreichte 2010 erneut diesen Höchstwert und sank danach wieder.

Insgesamt ist der Zuwachs bei den abhängig Beschäftigten somit vor allem auf die Zunahme von atypischer Beschäftigung zurückzuführen. Denn die Zahl der sogenannten Normalarbeitnehmer mit mindestens 20 Wochenstunden und unbefristetem Vertrag nahm binnen 20 Jahren nur von 24,8 auf 25,6 Millionen zu - die der atypisch Beschäftigten stieg deutlich stärker, von rund 5 auf 7,7 Millionen 2016. Bei der Leiharbeit gab es dabei einen Anstieg auf 737 000 und bei geringfügiger Beschäftigung auf 2,2 Millionen Beschäftigte. Die Anzahl der befristet Beschäftigten ist seit 1996 von 1,9 auf 2,7 Millionen gewachsen, die der Beschäftigten in Teilzeit bis 20 Wochenstunden von 3,2 auf 4,8 Millionen. Die LINKEN-Abgeordnete Jutta Krellmann, die die Anfrage gestellt hatte, sagte: »Die gute wirtschaftliche Lage trägt nicht dazu bei, dass die prekären Ränder kleiner werden.« Eine »Zone der Unsicherheit« sei zementiert.

Auch Arbeit auf Abruf ist heute weit verbreitet. Sieben Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten mindestens an einem Tag im Monat auf diese Weise. Das geht aus der Regierungsantwort an die Grünen hervor, über die die »Rheinische Post« (Montag) zuerst berichtet hatte. Bei Arbeit auf Abruf schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag über eine Tätigkeit mit flexiblen Einsatzzeiten. dpa/nd