München. Erbitterter juristischer Streit über mehrere Befangenheitsanträge hält den NSU-Prozess weiter auf: Nach drei Wochen Verhandlungspause stellten die Verteidiger der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. am Mittwoch weitere derartige Anträge. Sie beanstandeten zudem, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Hauptverhandlung am Oberlandesgericht München eröffnete, obwohl gegen ihn noch Befangenheitsanträge anhängig sind. Götzl argumentierte dagegen, eine Fortsetzung des Verfahrens sei dennoch sachgerecht, und verwies auf entsprechende Möglichkeiten der Strafprozessordnung. Götzl setzte am Ende mehrere Prozesstage ab - fortgesetzt wird das Verfahren erst am 24. Oktober. dpa/nd
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