nd-aktuell.de / 10.10.2017 / Berlin / Seite 12

Hubschrauber-Pilot muss für Absturz-Folgen zahlen

Ein Pilot der Bundespolizei soll nach einem Hubschrauberabsturz am Olympiastadion, bei dem ein anderer Pilot im März 2013 ums Leben kam, eine Strafe von 9000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten erließ am Montag einen entsprechenden Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Zu einer zunächst geplanten Verhandlung war es nicht gekommen, weil der Angeklagte nicht zum Prozess erschienen war. Der 57-Jährige soll nach den Ermittlungen den während der Landung seines Hubschraubers herrschenden Schneefall und die dadurch eingeschränkte Sicht trotz seiner langjährigen Erfahrung unterschätzt haben. Anstatt die Landung abzubrechen, habe er pflichtwidrig versucht, seine Position zu ändern. Es sei zu einer Kollision mit einem bereits am Boden stehenden Helikopter gekommen. Dessen 40-jähriger Pilot starb noch am Unfallort. Weitere Menschen wurden bei dem Unglück durch umherfliegende Trümmerteile verletzt. dpa/nd