nd-aktuell.de / 18.10.2017 / Ratgeber / Seite 28

Wie sich Verbraucher vor Abofallen im Internet schützen können

Von Testabo bis Inkassobrief

13 Prozent aller deutschen Internetnutzer sind schon auf eine Abofalle im Internet hereingefallen. Ob bei Gewinnspielen, vermeintlich kostenlosen Rezepten, Routenplanern oder beim Online-Dating - Abofallen lauern im Internet überall.

Unseriöse Anbieter locken mit »kostenlosen Testabos« oder »Zugang für nur 1 Euro«. Unwissende Verbraucher registrieren sich dann bei den betreffenden Diensten - und die Falle ist zugeschnappt. Meist erhalten sie nach einiger Zeit Rechnungen mit hohen Beträgen oder es werden hohe Geldbeträge vom Konto abgebucht, obwohl sich die Betroffenen nicht bewusst sind, dass sie ein Abo abgeschlossen haben.

Auf Kündigungen per E-Mail oder Post reagieren die Plattformen meist gar nicht, denn es wird munter weiter Geld abgebucht. »Betroffene wissen sich dann meist nicht zu helfen und schnell flattert ein Schreiben des Inkassobüros oder einer Anwaltskanzlei ins Haus. Die meisten Verbraucher sind spätestens zu diesem Zeitpunkt heillos überfordert«, so Helmut Ablinger von JAASPER, der Plattform für die Vermittlung von Rechtshilfe.

Recht liegt beim Verbraucher

Die Verbraucher liegen hier meist eindeutig im Recht, weil die Onlineportale beim Abschluss des Testabos nicht klar und ausdrücklich kommuniziert haben, dass sich das Abo automatisch verlängert und welche Kosten dann auf den Verbraucher zukommen. Zudem muss der Verbraucher hier außerdem ausdrücklich zustimmen (ähnlich wie die Einwilligung in die AGBs beim Offline-Kauf oder Online-Shopping). Rechtlich gesehen ist also nie ein Abovertrag zustande gekommen, also muss der Verbraucher auch nichts bezahlen.

Vier Tipps vor Abofallen

1. Vorsicht bei kostenlosen oder günstigen Testabos: Schon hier sollten sämtliche Alarmglocken schrillen, denn im Internet ist selten etwas kostenlos oder günstig zu bekommen. Bevor die Nutzung der vermeintlich kostenlosen Dienste in Anspruch genommen wird, lohnt es sich, direkt auf die Seite des Anbieters zu gehen. Ein Blick in das Impressum lohnt sich hier allemal, denn wenn hier nur ein Postfach als Adresse angegeben ist bzw. das Unternehmen im Ausland sitzt, sollten Verbraucher lieber die Finger davon lassen.

2. Augen auf bei Abschluss des Testabos: Konsumenten sollten hier unbedingt das Kleingedruckte lesen. Zu achten ist darauf, wie lange das Testabo dauert, ob es automatisch ausläuft oder erst gekündigt werden muss. Falls eine Kündigung notwendig ist, unbedingt schauen, wie gekündigt werden kann (per E-Mail, Post oder Telefon). Darüber hinaus sollte auch darauf geachtet werden, ob sich das Abo automatisch verlängert und falls ja, ob die anfallenden Kosten und die Dauer des Abos transparent dargelegt werden.

3. Das Konto im Blick behalten: Wichtig ist, in regelmäßigen Abständen die eigene Konto- und Kreditkartenabrechnung zu kontrollieren und dabei zu prüfen, ob es in der Vergangenheit Abbuchungen gab, deren Empfänger unbekannt ist. Werden bei einem »kostenlosen« Testabo bereits die Daten der Kreditkarte bzw. die Bankverbindung verlangt, sollten Verbraucher generell misstrauisch werden.

4. Bei einer Abofalle sofort aktiv werden und handeln: Hat die Abofalle zugeschnappt, sollten Betroffene sofort handeln und einen Fachanwalt oder ein Online-Vermittlungsportal kontaktieren. Ganz besonders wichtig: Nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Androhungen von Klagen unter Druck setzen lassen und keinesfalls bezahlen. JASPER/nd