nd-aktuell.de / 18.10.2017 / Ratgeber / Seite 25

Muss ich die Dämmung des Dachbodens bezahlen?

Leserfragen

Antwort gibt der Verband Wohnen im Eigentum:

Bis Ende des Jahres 2011 mussten alle bislang ungedämmten oberen Geschossdecken in Wohngebäuden gedämmt sein. Alternativ ist auch die Dämmung des Dachs zulässig. Diese Vorschrift wird zwar in der Regel von den Behörden nicht überwacht, dennoch existiert sie. Allerdings sind das Dach bzw. die Geschossdecken Gemeinschaftseigentum. Wird hier modernisiert, sind die Kosten unter allen Eigentümern der WEG aufzuteilen.

Sie sollten prüfen, weshalb die WEG bisher die Dämmung nicht veranlasst hat. Gibt es wenig Interesse, an Werterhalt und Sanierung des Hauses? Besteht hierüber vielleicht sogar Streit? Lassen Sie sich vor dem Kauf die Beschlusssammlung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen. Kontrollieren Sie auch den restlichen Zustand des Hauses, an dem Sie Miteigentümer werden. Prüfen Sie, ob eine angemessene Instandhaltungsrücklage vorhanden ist. Nur so können Sie kalkulieren, ob und welche Sonderumlagen eventuell auf Sie zukommen.

Einbruch aus Fahrlässigkeit?

Leider vergesse ich manchmal, das gekippte Badezimmerfenster zu schließen, bevor ich das Haus verlasse. Wird während meiner Abwesenheit eingebrochen wird, zahlt dann meine Hausratversicherung?

Steffen A., Hildesheim

Antwort gibt Rolf Mertens, Versicherungsexperte, ERGO:

Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung alle Verbrauchs- und Gebrauchsgüter sowie Wertgegenstände eines Haushalts auch im Falle eines Einbruchdiebstahls, wenn sich jemand mit Gewalt Zutritt zu einem verschlossenen Raum verschafft. Ein voller Schadenersatz setzt aber voraus, dass der Versicherte seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. Können Diebe durch ein gekipptes Badezimmerfenster einsteigen, ist das ein grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten. Der Versicherer kann dann ganz oder teilweise leistungsfrei sein, muss das grob fahrlässige Handeln jedoch beweisen. Einige Versicherer bieten einen zusätzlichen Schutz vor Schäden durch grobe Fahrlässigkeit an.