nd-aktuell.de / 19.10.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 20

Prozess um Erstickungstod in Gartenlaube

Vater wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Würzburg. Im Prozess um den tragischen Erstickungstod von sechs jungen Menschen in einem Gartenhaus im unterfränkischen Arnstein hat sich der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Vater von zwei Opfern tief betroffen gezeigt. Der 52-Jährige sprach in einer am Mittwoch vor dem Landgericht Würzburg von seinem Anwalt verlesenen Erklärung von »fassungsloser Trauer«, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Opfer waren im Januar in der Laube an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte in der Hütte einen benzinbetriebenen Stromgenerator aufgebaut, der laut Hersteller nicht in geschlossenen Räumen hätte laufen dürfen. In seiner Erklärung räumte der Mann den Tatvorwurf »objektiv« ein, so der Gerichtssprecher. Er betonte zugleich, dass der Generator schon vorher im Einsatz gewesen sei, ohne dass es Probleme gegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er das Unglück bei sorgfältigerer Handhabung des Geräts und größerer Umsicht hätte vermeiden können. Der Generator hatte der Anklageschrift zufolge in einem Nebenraum gestanden. Das tödliche geruchslose Gas verbreitete sich unbemerkt in der gesamten Gartenhütte. AFP/nd