nd-aktuell.de / 19.10.2017 / Politik

Tübinger Polizei überwachte Eingang von Hausprojekt

Datenschutzbeauftragter: Staatsanwaltschaft hätte Bewohner über Maßnahme informieren sollen / Hausprojekt will gegen Videoüberwachung vorgehen

Moritz Wichmann

Rund einen Monat lang hat die Tübinger Polizei den Eingang eines Hausprojekts in der baden-württembergischen Studentenstadt mit einer Videokamera überwacht. Das »Schwäbische Tagblatt« hatte die Versuche der Polizei, Videokameras zu installieren, und die Ablehnung von Nachbarn bekannt gemacht. Nun bestätigt der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, das ein anderer Nachbar der »Schellingstraße 6« offenbar zugestimmt hat.

So war vom 4. bis 29. Juli 2016 in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr eine Kamera auf den Hauseingang des linken Hausprojekts gerichtet. Nach 24 Stunden seien die Daten mit dem Ausbleiben von Straftaten mit neuen Videobildern überschrieben und nicht ausgewertet worden. Das Hausprojekt spricht von einem »drastischen Eingriff in das nachbarschaftliche Zusammenleben« und in die Grundrechte der Bewohner.

Im Sommer 2016 hatten Zivilpolizisten bei ihren Versuchen, eine Videokamera zu installieren, auch Nachbarn des Hausprojekts unter Druck gesetzt[1]. Den Beamten war offenbar klar, dass ihr Verhalten vermutlich rechtswidrig war: Es handele sich um »eine diffizile Angelegenheit«, so versuchte ein Tübinger Kriminalhauptkommissar einen Nachbar zu überzeugen, mit der Kamera das Hausprojekt auszuspionieren.

Eine richterliche Anordnung für die Maßnahme – laut Paragraph 163f[2] Strafprozessordnung nötig bei Überwachungsmaßnahmen, die länger als 24 Stunden dauern - gab es nicht. Das geht aus der Antwort des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten hervor, die dem »nd« vorliegt.

Die Schellingstraße 6 wurde 1980 besetzt und war danach ein Studierendenwohnheim. 2004 kauften die Bewohner die ehemalige Kaserne mithilfe des Mietshäusersyndikats. In einem Brief äußerten die Bewohner schon letztes Jahr ihre Empörung über die Überwachung: »Man denkt an den Film ‚Das Leben der Anderen‘, man denkt an die Überwachungsskandale rund um die Geheimdienste.« Sie gehen davon aus, dass die Kamera nicht nur die Bewohner des Hauses und ihre Gäste, sondern auch Mitarbeiter der Firmen im Untergeschoss und Besucher des Umsonstladens aufzeichnete.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Tübinger Polizei offenbar durch drei in Brand gesetzte Mercedes-Modelle der E-Klasse sowie einen ausgebrannten BMW. Die hochpreisigen Wagen waren Ende Juni 2016 in Tübingen in Flammen aufgegangen. »Finger weg von der Rigaer« und »solidarische Grüße aus Tübingen!«, hieß es in einem flankierenden Bekennerschreiben auf der linken Internetplattform »Indymedia«. Doch die Ermittlungen der Polizei wurden bereits Ende 2016 eingestellt, sie führten offenbar ins Nichts. »Hanebüchen« sei es, dass die Polizei mit der Überwachung des Hausprojekts offenbar »alle Leute die im weitesten Sinne links sind, als potenzielle Verdächtige« sehe, sagt Hausprojekt-Sprecher Moritz Tremmel.

Da keine Datenauswertung erfolgte, hielt es die Staatsanwaltschaft jedoch nicht für nötig, die Bewohner über die Überwachungsmaßnahme zu informieren. Das ist eigentlich gesetzlich vorgeschrieben. Der Datenschutzbeauftragte des Landes sieht das anders: Eine nachträgliche Information sei zwar nicht zwingend erforderlich, aber »möglich und angemessen«, etwa um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, gerichtlich gegen die Maßnahme vorzugehen.

»Letzten Sommer sind wir noch von einem Versuch ausgegangen«, sagt Tremmel. Man sei immer wieder abgewimmelt worden, nur durch »hartnäckiges Nachfragen« sei die Überwachung nun bekannt geworden. Schon letztes Jahr haben die Bewohner den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet, doch Staatsanwaltschaft und Polizei hätten die Auskunft »verschleppt«. Die »traurige Realität« sei, dass in den seltensten Fällen zu Unrecht Überwachte später auf die Maßnahmen hingewiesen würden, sagt Tremmel. Bei der Telefonüberwachung etwa sei dies laut einer wissenschaftlichen Studie nur in drei Prozent aller Fälle erfolgt.

Als Konsequenz aus der nun aufgedeckten Überwachung haben die Bewohner des Hausprojekts jetzt eine anonyme Meldestelle im Internet eingerichtet. An die können Nachbarn seit diesem Dienstag Hinweise schicken, wenn sie von der Polizei angesprochen werden. Bisher habe sich noch niemand gemeldet, sagt Hausprojekt-Sprecher Tremmel. Außerdem prüfen die Bewohner des Hausprojekts, ob sie juristisch gegen die verdeckte Überwachung vorgehen werden.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1021432.ein-hoch-auf-gute-nachbarschaft.html?sstr=Schellingstraße
  2. https://dejure.org/gesetze/StPO/163f.html