nd-aktuell.de / 23.10.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Die Endlagersuche läuft an

Bundesgesellschaft holt von den Bundesländern erste Daten zur Standortermittlung ein

Reimar Paul

Die Menschen in Thüringen und Schleswig-Holstein wurden kürzlich durch Meldungen aufgeschreckt, in ihren Bundesländern könne bald die Suche nach einem Atommüll-Endlager beginnen. Konkret wurde der thüringische Ilm-Kreis und die Region Sterup kurz vor der dänischen Grenze genannt. Irgendwo gebuddelt und gegraben wird bis auf weiteres allerdings nicht.

Immerhin hat nach jahrelangem politischen Vorgeplänkel jetzt die Suche nach einer dauerhaften Lagerstätte für den hochradioaktiven Müll in Deutschland richtig begonnen. Das Ziel: einen Ort für ein unterirdisches Lager zu finden, aus dem die Abfälle für 500 Jahre rückholbar sein sollen. Auf eine erste Abfrage der neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach geologischen Daten hätten fast alle Länder geantwortet, sagte BGE-Sprecherin Monika Hotopp dem »nd«. Lediglich von einem Bundesland stünden noch Daten aus.

Die BGE benötigt nach eigenen Angaben zunächst tektonische, bergtechnische und hydrogeologische Daten, mit denen sie die im Standortauswahlgesetz festgelegten Mindestanforderungen auf das gesamte Bundesgebiet anwenden kann. Dabei geht die Gesellschaft von einer »weißen Landkarte« aus - das heißt, es gibt keine Vorfestlegungen, es wird aber auch kein Ort ausgeschlossen, also auch der umstrittene Salzstock Gorleben nicht.

Für eine inhaltliche Bewertung der jetzt eingegangenen Daten sei es »im Moment noch zu früh«, sagte Hotopp. Die BGE werde in den kommenden Monaten eine Auswertung vornehmen. Zeitnah würden die Daten auch dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und dem Nationalen Begleitgremium zur Verfügung gestellt, das von der Politologin Miranda Schreurs und Ex-Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) geleitet wird und die Auswahl eines Standorts begleiten soll.

Nach Auswertung der Daten will die BGE in einem weiteren Schritt bei den Bundesländern gezielt weitere Informationen zu den infrage kommenden Wirtsgesteinen Salz, Ton und Granit einholen. Daraus sollen geologische Suchräume ermittelt und in einem sogenannten Teilgebiete-Bericht zusammengefasst werden.

Ein erster großer Zwischenschritt ist dann ein Zwischenbericht über die Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die möglichst sichere Endlagerung erwarten ließen. Aus den Teilgebieten werden anschließend Regionen für eine überirdische Erkundung ausgewählt, aus diesen wiederum Standorte für untertägige Prüfungen. Die am besten erscheinenden Standorte werden dann miteinander verglichen.

Über die einzelnen Verfahrensschritte sowie über den endgültigen Endlagerstandort entscheidet jeweils der Bundestag. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit in das Suchverfahren einbezogen werden. Dem Standortauswahlgesetz zufolge soll ein Endlagerstandort bis 2031 gefunden sein. Viele Experten sind allerdings skeptisch, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann.

Unterdessen kündigte das BfE an, alle potenziellen Standorte für ein Endlager vor Eingriffen zu schützen. In Gebieten, die für den Bau infrage kommen, müssten unterirdische Bau- und Bohrvorhaben auch von seiner Behörde gebilligt werden, sagt BfE-Präsident Wolfram König. Nur nach ihrer Zustimmung dürften die Bundesländer in den betreffenden Gebieten die Erlaubnis etwa für Erdwärme- und Bergbauprojekte oder Brunnenbau erteilen.

Diese Maßnahme zur Sicherung möglicher Endlagerstandorte löst die Veränderungssperre ab, die von 2005 bis Frühjahr 2017 für den Salzstock Gorleben galt. Sie schrieb fest, dass dort keine Veränderungen vorgenommen werden durften, die dem Bau eines Endlagers entgegen stehen. Nicht zulässig waren dort zum Beispiel Bohrungen nach Öl und Gas und die von Atomkraftgegnern beabsichtigte Förderung von Salz. Umweltschützer waren gegen die nur für Gorleben erlassene Sperre Sturm gelaufen, weil sie darin eine Vorabfestlegung auf diesen Standort sahen. Mit der neuen Regelung, die alle potenziellen Standorte betrifft, sind solche Vorfestlegungen nach Ansicht des BfE ausgeschlossen.