Münster. Ab Dienstag verhandelt der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen über die Rechtmäßigkeit der 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. Sieben Antragsteller wehren sich dagegen, teilte eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs Münster mit. Darunter ist die LINKE - aber auch die NPD. Sie sehen in der Klausel eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.
Der Landtag in Düsseldorf hatte die Hürde im Sommer vergangenen Jahres beschlossen - seitdem müssen Parteien 2,5 Prozent der Stimmen auf sich vereinen, um Vertreter in Räte und Kreistage schicken zu können. Die Einführung dieser Klausel war nach Meinung von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Kommunalvertretungen arbeitsfähig zu halten.
Kritiker sehen in der Hürde dagegen eine Benachteiligung kleinerer Parteien. Die Sperrklausel bedeute »eine gewisse Arroganz der Mächtigen, die kleinen Parteien kleinzuhalten«, sagt der emeritierte Jura-Professor Bodo Pieroth von der Universität Münster. Der Wissenschaftler vertritt die Piraten-Partei.
Das Bundesverfassungsgericht und mehrere Verfassungsgerichtshöfe in den Ländern hatten in der Vergangenheit eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Seit dem Jahr 1999 gab es sie deshalb in NRW nicht mehr. Bleibt die Klausel zulässig, wird sie voraussichtlich das erste Mal bei der kommenden Kommunalwahl in NRW im Jahr 2020 relevant. NRW hat sie laut Pieroth als erster Flächenstaat in Deutschland wieder eingeführt.
Am Dienstag ist der erste Verhandlungstermin - eine Entscheidung werde an diesem Tag noch nicht fallen, sagte eine Sprecherin des NRW-Verfassungsgerichtshofs. dpa/nd
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