nd-aktuell.de / 26.10.2017 / Politik

Lobbyisten-Kontrolle: Linkspartei bringt Entwurf für Transparenz-Register ein

Regelwerk will »legislativen Fußabdruck« von Lobbyisten schaffen

Moritz Wichmann

Bisher hatte die Linkspartei immer die Bundesregierung kritisiert und in jeder der letzten drei Legislaturperioden einen Antrag eingebracht, endlich ein Lobbyregister einzuführen. Nun hat die Partei einen eigenen Entwurf[1] vorgelegt. Er basiert auf den Empfehlungen von Transparenzinitiativen, die im Internet die Arbeit der Parlamente von Landtagsebene über den Bundestag bis zur EU transparent machen wollen.

Der Entwurf soll Einblick in die Arbeitsweisen der etwa 6000 Lobbyisten bringen, die in Berlin versuchen – auch mit möglicherweise illegitimen Mitteln - die Gesetzgebung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Das Transparenzregister soll politische Interessenvertretung nicht behindern, aber klar regeln. Bisher habe die Bundesregierung entsprechende Anträge einfach ignoriert, schreibt die Linkspartei in ihrer Begründung für die Notwendigkeit des Gesetzes. Der Entwurf basiert auf einer Vorlage von Lobbycontrol und Abeordnetenwatch.de und sei damit bereits von Experten »öffentlich kommentiert« und bewertet worden.

Der Entwurf ist nach Angaben der LINKEN aber noch etwas weitergehender als der ursprüngliche Papier der Transparenzinitiativen. Der Entwurf fordert auch eine »Kontakttransparenz«, diese bedeutet nicht nur die Meldung von Lobbyisten, sondern auch eine Protokollierung wer sich wann mit wem trifft. Man habe dies im Entwurf von »einer Option zur Pflicht« gemacht, heißt es aus der Linksfraktion. Im Entwurf von Lobbycontrol und Abgeordnetenwatch.de war die Transparenzpflicht noch als Extra-Paragraph angelegt gewesen, um zu zeigen das das Gesetz auch ohne diese Pflicht funktionieren würde. Doch auch Abgeordnetenwatch.de ist eigentlich für eine »komplette Veröffentlichung«, erklärt Roman Ebener von der Initiative.

Mit der verpflichtenden Kontakttransparenz im LINKEN-Entwurf soll ein »legislativer Fußabdruck« geschaffen werden, also welchen Einfluss Interessenvertreter in allen Phasen der Gesetzgebung vom Referentenentwurf bis hin zu Aussschusssitzungen nehmen und wann welche Veränderungen von wem erwirkt oder angeregt wurden.

Geführt werden soll das neue Transparenzregister von einem neu zu schaffenden »Bundesbeauftragten für politische Interessenvertretung«. Diesem müssten dann etwa große Anwaltskanzleien und Verbände, die an der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen beteiligt sind, Angaben zu ihren Auftraggebern und ihrer Finanzierung machen.

Bisher existierende freiwillige Verhaltenskodizes und die Verbändeliste des Bundestages seien »nicht ausreichend, um wirksame Transparenz und eine informierte Öffentlichkeit herzustellen«, weil sie nur wenig aussagekräftige Informationen enthielten und sich auf Verbände beschränkten und damit in der Lobbyarbeit ebenfalls präsente Unternehmen, Agenturen und Kanzleien nicht erfassen würden.

Ob der Gesetzesentwurf allerdings umgesetzt wird, ist fraglich. Ein Transparenzregister für Lobbyisten sei »bisher vor allem an der Union gescheitert«, sagt LINKEN-Politiker Jan Korte. Auch in der FDP werde der Vorstoß »sicher nicht« auf offene Ohren stoßen. Doch »angesichts des schwindenden Vertrauens in die Politik sollte auch den wirtschaftsnahen Parteien im Bundestag einleuchten, dass hier dringend etwas geschehen muss. Nur wer Transparenz herstellt, kann den Vorwurf der konzerngesteuerten Politik wirkungsvoll entkräften,« so Korte.

Links:

  1. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900015.pdf