nd-aktuell.de / 28.10.2017 / Politik / Seite 1

Ungewiss in die Unabhängigkeit

Kataloniens Parlament stimmt für eigenen Staat / Madrid will Zwangsverwaltung

Madrid. Der spanische Senat hat am Freitag mit großer Mehrheit eine Entmachtung der katalanischen Regionalregierung und andere Zwangsmaßnahmen gebilligt. Ministerpräsident Mariano Rajoy kann damit mit harter Hand gegen die nach Unabhängigkeit strebende katalanische Führung vorgehen.

Kurz zuvor hatte das katalanische Parlament mehrheitlich für einen Prozess zur Gründung eines unabhängigen Staates gestimmt. Die Abgeordneten verabschiedeten eine Resolution über die Konstituierung »einer katalanischen Republik als unabhängigen und souveränen Staat«, ohne allerdings eine Frist für die Ausrufung festzulegen.

Der Senat in Madrid votierte mit 214 zu 47 Stimmen für die Forderungen des Kabinetts unter Ministerpräsident Rajoy, die unter anderem Neuwahlen in der Region binnen sechs Monaten vorsehen. Damit wird erstmals seit 1978 der Verfassungsartikel 155 aktiviert, der es ermöglicht, »aufrührerischen« Regionen die Autonomie zu entziehen. Die Maßnahmen könnten bereits am Samstag in Kraft treten. Als einer der ersten Schritte gilt die Absetzung des katalanischen Regierungschefs Carles Puigdemont und dessen Vize Oriol Junqueras.

Die Europäische Union erklärte indes, sie werde eine Unabhängigkeitserklärung Kataloniens nicht anerkennen. »Für die EU ändert sich nichts«, schrieb Ratspräsident Donald Tusk auf Twitter. »Spanien bleibt unser einziger Gesprächspartner.« Tusk rief die Regierung in Madrid dazu auf, vom Einsatz von Gewalt abzusehen: »Ich hoffe, die spanische Regierung bevorzugt die Stärke des Arguments, nicht das Argument der Stärke.«

Unmittelbar nach der Unabhängigkeitserklärung des Parlaments in Barcelona stürzten die Aktienkurse der katalanischen Banken ab. Der Kurs der CaixaBank, drittgrößter Kreditgeber Spaniens, fiel am Freitagnachmittag um rund fünf Prozent. Der Kurs der Sabadell, Nummer fünf der Branche, gab um rund sechs Prozent nach. Agenturen/nd Seite 5