nd-aktuell.de / 01.11.2017 / Ratgeber / Seite 25

Herbstlaub muss jetzt rasch weg

Verkehrssicherungspflicht

Die kalte Jahreszeit naht in großen Schritten. Für alle Inhaber von Flächen, die andere betreten dürfen, rücken mit dem Winterhalbjahr die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten und die damit verbundenen Haftungsrisiken wieder in den Fokus.

»Und die beginnt nicht erst mit dem Streuen bei beginnendem Eis und Schneefall. Insbesondere von liegengebliebenen Laub gehen nicht zu unterschätzende Gefahren aus«, mahnt Peter Hollmann, Betriebsleiter der Niederberger Berlin GmbH & Co. KG. Denn Nebel, Regen und Nachtfrost machen das Laub feucht - und damit zur Rutschgefahr. Wer also nicht regelmäßig kehrt, unter Umständen auch am Wochenende, der haftet für Schäden.

Immerhin: Die Verkehrssicherungspflicht darf auf Dritte übertragen werden, etwa auf professionelle Gebäudedienstleister. Die Grünflächenspezialisten bringen nicht nur das richtige Gerät mit, sondern wissen, wie sie den Reinigungsrhythmus den Wetterverhältnissen anpassen müssen. Denn wenngleich Straßen und Flächen nicht permanent laubfrei zu halten sind, so reicht es bei Sturm oder andauerndem Frost nicht aus, nur einmal wöchentlich zu kehren.

Gerade viel genutzte Wege müssen häufiger geräumt werden als wenig benutzte Flächen. Überall dort, wo überdurchschnittlich viele Menschen gehen, die nicht mehr gut zu Fuß sind, muss Laub öfter entfernt werden. Das betrifft insbesondere Seniorenheime, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser.

Besonderes Augenmerk liegt jetzt auch auf Gebäuden mit starker Fassadenbegrünung: Erstreckt sich diese über den Dachrand, können Laub und Triebe die Dachentwässerung verstopfen. Ähnliches ist der Fall, wenn viele hohe Bäume in der Nähe von Gebäuden stehen und ihr Blätterkleid auf Dächer und Dachrinnen abwerfen.

Wenn das Regenwasser nicht mehr abfließen kann, weil die Regenrinnen und Fallrohre verstopft sind, kommt es bei Starkregen zu einer Durchnässung der Wände. Das Austrocknen solcher Schäden kann durchaus Monate dauern. Häufig gehen damit auch Schimmelbefall der Innenwände, bei längerem Feuchteeintrag sogar Pilzschäden an Deckenbalken einher. Hinzu kommt: Nasse Blätter können gefrieren und dadurch Rinnen und Rohre zum Platzen bringen. nd