nd-aktuell.de / 01.11.2017 / Berlin / Seite 10

Zu Ferienwohnungen sind noch 160 Verfahren offen

Beim Berliner Verwaltungsgericht liegen knapp 160 Verfahren zu den umstrittenen Verbots-Regelungen für Ferienwohnungen in der Hauptstadt. Etwa 100 Verfahren seien ausgesetzt oder ruhten, sagte Sprecher Stephan Groscurth. Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg an der Rechtmäßigkeit des Berliner Gesetzes zweifelt und es dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat. Die Karlsruher Richter sollen klären, ob das Verbot der gewerblichen Ferienwohnungen auch rückwirkend gilt - also ob die kommerzielle Vermietung auch dann untersagt werden darf, wenn diese Wohnungen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes angeboten wurden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte angekündigt, 2018 die Regelungen zu überarbeiten. Diskutiert wird eine Erlaubnis nach Tagen, etwa für 30 oder 60 Tage im Jahr. Die Plattform Airbnb, die weltweit online Zimmer, Wohnungen oder Häuser an Reisende vermittelt, fordert bereits seit Längerem klarere Regeln für Privatleute. dpa/nd