nd-aktuell.de / 03.11.2017 / Brandenburg / Seite 12

600 Polizisten stocken ihr Gehalt auf

Potsdam. Für knapp 600 von derzeit rund 8000 Polizisten in Brandenburg beginnt nach Feierabend die zweite Schicht. Sie haben einen Nebenjob angenommen oder engagieren sich ehrenamtlich.

Die meisten (465) sind nach Angaben des Innenministeriums von 2016 Bedienstete des Polizeipräsidiums. Dazu kamen 126 Mitarbeiter aus Polizeieinrichtungen. Manche hätten mehr als einen Nebenjob gemeldet, heißt es.

»Bei vielen Beamten vor allem im mittleren und zum Teil auch im gehobenen Dienst ist es schlicht eine Frage des Geldes, einem Nebenjob nachgehen zu müssen«, sagt Björn Lakenmacher, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. So erhalte ein Polizeihauptmeister in Brandenburg mehrere hundert Euro weniger als sein Kollege bei der Bundespolizei, sagt er. Das Land habe seine Beamten jahrelang viel zu gering besoldet und müsse nun endlich die Attraktivität des Beamtentums erhöhen und die Besoldungen anheben. Nur so könne der Wettlauf mit den anderen Ländern und dem Bund um die besten Köpfe im öffentlichen und im Polizeidienst Schritt halten.

Polizisten arbeiten in der »zweiten Schicht« unter anderem als Dozenten, betätigen sich als Schriftsteller und Autor, als Gutachter oder erledigen Büroarbeiten. Andere trainieren Sportler oder sind aktiv als Schiedsrichter bei Wettkämpfen. Gefragt sind die Kenntnisse von Polizisten auch im Rettungsdienst. Bei anderen werden die handwerklichen Fähigkeiten geschätzt, mit denen sie im Nebenjob Geld verdienen. Einige unterstützen nach Feierabend das Familienunternehmen oder legten als DJ Platten auf.

Zweit- und Drittjobs müssen dem Dienstherren gemeldet werden, so das Innenministerium. Die dafür aufgewendete Zeit dürfe ein Fünftel der regelmäßigen Wochen᠆arbeitszeit nicht überschreiten. Im dienstlichen Interesse könnten Nebentätigkeiten auch ganz oder teilweise verboten werden.

Lakenmacher ist gegen Einschränkung oder Verbote des Nebenverdienstes. Er dürfe aber nicht allein wegen der miserablen Bezahlung in seinem Polizeiberuf dazu gezwungen sein. dpa/nd