nd-aktuell.de / 06.11.2017 / Brandenburg / Seite 13

In aller Regel brave Staatsdiener

Die meisten Beamten in Brandenburg verrichten ihren Dienst anstandslos - gemaßregelt wird eher selten

Christian Bark

In Brandenburg sind nur wenige Beamte ihres Dienstes enthoben. So ergab eine Umfrage in Behörden, dass derzeit nur acht Polizisten suspendiert sind. »Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Suspendierungen eher rückläufig ist«, sagte Lothar Wiegand, Sprecher des Innenministeriums, das Dienstherr für die Polizei ist.

Überschaubar ist auch die Zahl der suspendierten Beamten, die im Geschäftsbereich des Finanzministeriums tätig sind. Aktuell sind vier vorläufig ihres Dienstes enthoben, teilte Vizesprecher Thomas Vieweg mit. Das bedeute, dass die Betroffenen die mit Amt und übertragenem Posten verbundenen Dienstgeschäfte nicht mehr bearbeiten dürften.

Wiegand verwies auf unterschiedliche Arten der Suspendierung. »Zum einen kann Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden«, erklärte er. Das Verbot erlösche, wenn gegen sie nicht innerhalb von drei Monaten ein Disziplinar- oder anderes Verfahren eingeleitet wurde.

Zum anderen könne die zuständige Behörde einen Beamten gleichzeitig mit oder nach Einleitung des Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes entheben. Das aber nur, wenn im Disziplinarverfahren die Aussicht auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bestehe. »Die Entfernung aus dem Dienst ist die schwerste Disziplinarmaßnahme gegen aktive Beamte«, so Vieweg. Sie setze voraus, dass der Staatsdiener durch sein Fehlverhalten untragbar geworden sei und kein Vertrauen mehr in seine künftige ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung bestehe.

»Die Suspendierung beseitigt indes nicht die Grundpflichten aus dem Beamtenverhältnis«, erklärte Vieweg. So bleibe die Pflicht zur Dienstbereitschaft bestehen. Bei vorläufigen Dienstenthebungen könne die zuständige Behörde zusätzlich anordnen, dass bis zu 50 Prozent der monatlichen Bezüge und bis zu 30 Prozent des Ruhegehalts einbehalten wird. Diese Maßnahme dürfe wegen ihres vorläufigen Charakters aber nicht zu existenzgefährdenden Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen und werde fortlaufend geprüft.

Auch vom Landesverband des Deutschen Beamtenbundes sowie aus Kommunen ist wenig über Suspendierungen von Beamten zu hören. »In der Stadtverwaltung liegt die Anzahl der Beamten ohnehin im sehr niedrigen zweistelligen Bereich«, sagte ein Sprecher der Stadt Frankfurt (Oder). Und in Potsdam hieße es. »Uns ist kein Fall von Beamten-Suspendierungen in den vergangenen Jahren bekannt.«

Dienstenthebungsverfahren haben für Behörden spürbare Folgen. »Die vorläufige Dienstenthebung führt dazu, dass die Aufgaben der Betroffenen auf andere Beschäftigte verteilt werden müssen und diese zusätzlichen Aufgaben wahrzunehmen haben«, sagte Vieweg. dpa