nd-aktuell.de / 08.11.2017 / Politik

Inter-wer, wie, was?

Männlich/weiblich? Sowohl als auch und weder noch: Intersexuelle Menschen stehen außerhalb der binären Geschlechterordnung

Der Begriff Intersexualität bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. Intersexuelle Körper weisen deshalb Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern, dem männlichen und dem weiblichen, auf. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge leben bis zu 160.000 intersexuelle Menschen in Deutschland.

Das äußere geschlechtliches Erscheinungsbild von intergeschlechtlichen Menschen ist von Geburt an, hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich, sondern eher eine Mischung aus beidem.

Intersexualität bezeichnet somit etwas anderes als Transsexualität[1]. Transsexuelle Menschen sind in ihrem biologischen Geschlecht eindeutig bestimmt. Diese biologischen Männer oder Frauen fühlen sich aber der jeweils anderen Geschlechtsidentität zugehörig.

Intersexuelle Menschen sind allem voran eines: Menschen. Von der Medizin werden sie jedoch pathologisiert und als »Syndrom« bezeichnet, kritisiert der Verein Intersexueller Menschen: Der medizinische Fachbegriff für Intersexualität lautet »Disorders of sex development« (Störungen der Geschlechtsentwicklung, DSD).

Häufige Ursachen für Intersexualität oder auch sogenannte Zwischengeschlechtlichkeit sind Variationen im Chromosomensatz. Das weibliche Geschlecht wird bestimmt durch zwei X-Chromosomen, das männliche durch die Kombination von einem X- mit einem Y-Chromosom. Uneindeutig wird das Körpergeschlecht dagegen, wenn etwa nur ein einziges X-Chromosom vorhanden ist.

Zwischen medizinischen Fachbegriffen und Selbstdefinition

Menschen mit sogenannter kompletter Androgeninsensitivität (CAIS), auch sogenanntes Turner-Syndrom, besitzen einen XY-Chromosomensatz und bilden im Embryonalstadium männliche Geschlechtsmerkmale aus. Die körpereigenen Rezeptoren reagieren aber nicht auf die ausgeschütteten Androgene und der Körper entwickelt sich äußerlich weiblich. Beim sogenannten Androgenitalen Syndrom (AGS) werden bei Embryos mit XX-Chromosomensatz von der Nebennierenrinde zu viele Androgene ausgeschüttet, was zu einer äußerlich männlichen Geschlechtsausprägung führt. Daneben sind auch Variationen bei Geschlechtshormonen bekannt, die zu Intersexualität führen können.

Lange versuchten ÄrztInnen, intersexuelle Kinder einem Geschlecht zuzuordnen - meist dem weiblichen, weil dies operativ »leichter herzustellen« schien. Der Verein intersexueller Menschen verurteilt diese Eingriffe als Menschenrechtsverletzung. Er betont, dass die weit überwiegende Mehrzahl der intersexuellen Menschen nicht krank und behandlungsbedürftig sind.

Intersexuelle Menschen setzen sich laut dem Verein mit der geschlechtlichen Norm auseinander. Sie sehen sich mit der Aufgabe konfrontiert, ein eigenes Selbstverständnis zu finden, für das es in der Gesellschaft kein Vorbild gibt, weil die konventionellen Rollenvorstellungen von »Mann« und »Frau« zu kurz greifen.

Die Lebensqualität von Intersexuellen ist einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2012 zufolge im Alltag beeinträchtigt. »Diskriminierungs-, Benachteiligungs- und Ge- walterfahrungen« spielten dabei eine wichtige Rolle. Zudem kritisieren intergeschlechtliche Menschen eine fehlende gesellschaftliche Aufklärung und die Verwechslung mit Transsexualität, falsche medizinische Behandlung sowie Beleidigungen. Es werde auch bemängelt, dass intersexuelle Menschen keinen Minderheitenschutz in der Gesellschaft genössen und sich als schutz- und würdelos erlebten.

Seit 2013 kann bei Kindern mit uneindeutigem Geschlecht die Angabe im Geburtenregister offengelassen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Mittwoch ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister[2] gefordert. Intersexuellen Menschen solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität »positiv« eintragen zu lassen. Dem Gericht zufolge leben bis zu 160.000 intersexuelle Menschen in Deutschland. san/Agenturen

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061646.im-namen-der-rechtssicherheit.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069444.gleichstellung-karlsruhe-fordert-drittes-geschlecht-im-geburtenregister.html