Verbraucherzentrale mahnte Pflegedienste ab

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Potsdam. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat in Pflegeverträgen rechtswidrige Bestimmungen gefunden und aktuell vier Pflegedienste abgemahnt. Die Pflegedienste hatten versucht, die Haftung für einen eventuellen Verlust der ihnen überlassenen Wohnungsschlüssel vertraglich zu beschränken, teilte die VZB am Freitag mit. Das dürften sie aber nicht. »Viele Unternehmen begrenzen die Haftung und damit ihre Sorgfaltspflicht für die Schlüssel der Pflegebedürftigen«, rügte VZB-Expertin Dunja Neukamp. Doch die Pflegedienste müssten die Schlüssel sorgsam aufbewahren. Auch bei einem nur leicht fahrlässig verursachten Verlust könnte sich die Pflegedienste nicht aus der Verantwortung stehlen. Die VZB prüft Pflegeverträge. Kopien können an die Verbraucherzentrale, Babelsberger Straße 18 in 14 473 Potsdam oder an pflegevertraege@vzb.de geschickt werden, Infotelefon: (0331) 98 22 99 88. nd

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